Mit den im Referentenentwurf vom 12.04.2023 enthaltenen Maßnahmen soll der Kapitalmarkt modernisiert und Start-ups, KMU und Wachstumsunternehmen der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden. Neben umfangreichen gesellschafts- und finanzmarktrechtlichen Maßnahmen sollen hierfür auch steuerrechtliche Regelungen geändert werden.
Der Entwurf enthält Änderungen in insgesamt 29 Gesetzen und Verordnungen. U. a. soll mit der
- Ausweitung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) auf den Aktienhandel die Digitalisierung des Kapitalmarkts vorangetrieben werden.
- Daneben ist der Abbau von Digitalisierungshemmnissen bei der Kommunikation und die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur englischsprachigen Kommunikation mit der BaFin beabsichtigt.
- Um die Möglichkeiten der Eigenkapitalgewinnung zu verbessern, sollen die regulatorischen Anforderungen für den Börsengang und die Vorgaben bei gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhöhungen gelockert werden. Außerdem ist beabsichtigt, zukünftig Mehrstimmrechtsaktien (dual class shares) zuzulassen.
- Zudem soll die Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen aufgehoben werden, um künftig auch Arbeitnehmergruppen zu erreichen, die wegen der Überschreitung der Einkommensgrenze bisher nicht von der Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren konnten.
Die steuerlichen Änderungen sehen insbesondere eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung mit Wirkung ab 2024 vor. Damit soll es u. a. jungen Unternehmen erleichtert werden, Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden.
- Dazu soll der steuerliche Freibetrag für Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers gemäß § 3 Nr. 39 EStG von bisher 1.440 Euro auf 5.000 Euro angehoben werden. Dabei soll es künftig erforderlich sein, dass die Vorteile zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
- Des Weiteren ist eine Erweiterung des persönlichen und zeitlichen Anwendungsbereichs der aufschiebenden Besteuerung des geldwerten Vorteils aus Vermögensbeteiligungen nach § 19a EStG vorgesehen.
Hinweis: In dem ursprünglichen Eckpunktepapier für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vom 29.06.2022 wurde zudem angekündigt, dass Investitionen von Privatvermögen in Aktien steuerlich attraktiver werden sollen. Neben der Einführung eines Freibetrags für im Privatvermögen realisierte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und Aktienfondsanteilen sollten die gesonderten Verlustverrechnungskreise für Aktienveräußerungsverluste, Verluste aus Termingeschäften sowie aus Forderungsausfällen aufgehoben werden. Diese Maßnahmen haben nun offenbar keinen Eingang in den Entwurf gefunden.