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Bestimmung der eigenen Marktposition vor dem Hintergrund zunehmender Ambulantisierung

Der wirt­schaft­li­che Druck auf die Kran­kenhäuser hat durch die Corona-Pan­de­mie im letz­ten Jahr noch ein­mal deut­lich zu­ge­nom­men. Nicht nur die Un­si­cher­heit über den Fort­gang der Pan­de­mie und die Knapp­heit an Fachkräften, Schutz­ar­ti­keln etc., auch die (zukünf­ti­gen) sta­tionären und am­bu­lan­ten Leis­tungs­ent­wick­lun­gen spie­len hier­bei eine Rolle.

Ins­be­son­dere auf­grund der Corona-Pan­de­mie sind die sta­tionären Fall­zah­len um rd. 13 % ge­sun­ken. Die wirt­schaft­li­chen Fol­gen wur­den durch Aus­gleichs­zah­lun­gen auf­ge­fan­gen bzw. ins­ge­samt ge­se­hen so­gar über­kom­pen­siert, denn trotz des deut­li­chen Fall­zahlrück­gan­ges konn­ten die Erlöse um etwa 15 % ge­stei­gert wer­den. Es ist je­doch eine dif­fe­ren­zierte Be­trach­tung not­wen­dig, ob sich Aus­gleichs­zah­lun­gen po­si­tiv auf das je­wei­lige Kran­ken­haus aus­ge­wirkt ha­ben. Hier­bei spielt ne­ben der je­wei­li­gen Fach­ab­tei­lungs­struk­tur auch die Ver­sor­gungs­stufe des Kran­ken­hau­ses so­wie die räum­lich-struk­tu­relle Si­tua­tion eine ent­schei­dende Rolle.

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Un­abhängig je­doch von der Ent­wick­lung in 2020 ist die zukünf­tige stra­te­gi­sche und wirt­schaft­li­che Auf­stel­lung der Kran­kenhäuser. Es ist zu er­war­ten, dass sich die wirt­schaft­li­che Si­tua­tion der Kran­kenhäuser ab 2022 wei­ter ver­schärfen wird, da zum einen die Aus­wir­kun­gen aus den oft­mals noch of­fe­nen Bud­get­ver­hand­lun­gen zum Pfle­ge­bud­get aus 2020 mit Un­si­cher­hei­ten be­haf­tet sind und zum an­de­ren vor­aus­sicht­lich der Rück­gang der Fall­zah­len ins­be­son­dere durch die vor­an­schrei­tende Am­bu­lan­ti­sie­rung kein tem­porärer Ef­fekt in 2020 und 2021 sein wird.

Der Ge­setz­ge­ber un­terstützt die Am­bu­lan­ti­sie­rung durch die Re­form der Re­ge­lung zum am­bu­lan­ten Ope­rie­ren im Kran­ken­haus gemäß § 115b SGB V, da Deutsch­land zu den Ländern gehört, in de­nen im in­ter­na­tio­na­len Ver­gleich Ope­ra­tio­nen über­durch­schnitt­lich häufig sta­tionär er­bracht wer­den. Mit dem MDK-Re­form­ge­setz, das be­reits am 01.01.2020 in Kraft ge­tre­ten ist, wurde be­schlos­sen, die am­bu­lant durchführ­ba­ren Ope­ra­tio­nen, sta­ti­ons­er­set­zen­den Ein­griffe und sta­ti­ons­er­set­zen­den Be­hand­lun­gen hin­sicht­lich des Um­fangs und der Vergütung der Leis­tun­gen zu un­ter­su­chen, um das am­bu­lante Po­ten­zial in der sta­tionären Ver­sor­gung zu he­ben. Ur­sprüng­lich sollte der neue AOP-Ka­ta­log be­reits 2021 zwi­schen dem GKV-Spit­zen­ver­band, der Deut­schen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft und der Kas­senärzt­li­che Bun­des­ver­ei­ni­gung ver­ein­bart wer­den. Mit dem zwei­ten Ge­setz zum Schutz der Bevölke­rung bei ei­ner epi­de­mi­schen Lage von na­tio­na­ler Trag­weite wurde die Über­ar­bei­tung des AOP-Ka­ta­lo­ges nach der Maßgabe der Gut­acht­en­er­geb­nisse auf den 31.01.2022 ver­scho­ben. Es ist zu er­war­ten, dass mit Einführung des neuen AOP-Ka­ta­lo­ges eine wei­tere, deut­li­che Ver­schie­bung zwi­schen dem sta­tionären und am­bu­lan­ten Be­reich statt­fin­det. In­wie­weit ein An­reiz zur am­bu­lan­ten Leis­tungs­er­brin­gung durch die Kran­kenhäuser auch un­ter dem As­pekt der Möglich­keit der wirt­schaft­li­chen Leis­tungs­er­brin­gung ge­schaf­fen wer­den kann, bleibt ab­zu­war­ten.

Wei­tere Her­aus­for­de­run­gen er­ge­ben sich für die Kran­kenhäuser durch den Fachkräfte­man­gel, den de­mo­gra­fi­schen Wan­del, sin­kende Ver­weil­dau­ern oder (ge­setz­li­che) Rah­men­be­din­gun­gen, wie bei­spiels­weise Struk­turprüfun­gen als Vor­aus­set­zung zur Leis­tungs­er­brin­gung. Während in der dy­na­mi­sch ver­lau­fen­den Ent­wick­lung der Co­vid-19-Pan­de­mie ins­be­son­dere das kurz­fris­tige tägli­che Kri­sen­ma­nage­ment in den Vor­der­grund gerückt ist, gilt es jetzt, ins­be­son­dere mit­tel- und lang­fris­tige Maßnah­men und Ent­wick­lungs­stra­te­gien wie­der verstärkt in den Blick zu neh­men.

Hier­bei ist es wich­tig, das ei­gene Kran­ken­haus bzw. das Leis­tung­sport­fo­lio und die Markt­po­si­tion im Ver­gleich zur ak­tu­el­len Wett­be­werbs­si­tua­tion so­wie im Hin­blick auf die Ver­sor­gungs­si­tua­tion rich­tig ein­ord­nen zu können. Da­bei spie­len nicht nur die ge­genwärtige Si­tua­tion, son­dern auch künf­tige Be­darfe und Verände­run­gen in der Ver­sor­gungs­struk­tur eine wich­tige Rolle. In Abhängig­keit von der Ver­sor­gungs­land­schaft - Über­ver­sor­gung in Bal­lungs­ge­bie­ten mit Kon­se­quen­zen der Bet­ten­re­duk­tio­nen ver­sus Kran­ken­ver­sor­gung in länd­li­chen Ge­bie­ten - sind un­ter­schied­li­che Maßnah­men not­wen­dig, um eine nach­hal­tig wirt­schaft­li­che und stra­te­gi­sche Per­spek­tive zu ent­wi­ckeln.

In Kennt­nis der ei­ge­nen Pa­ti­en­ten­struk­tur und -her­kunft auf Fach­ab­tei­lungs- und Ge­samt­haus­ni­veau (re­gio­na­ler oder über­re­gio­na­ler Ver­sor­gungs­schwer­punkt, Ein­wei­ser­ströme, etc.) z. B. hin­sicht­lich An­zahl, Al­ters- und Schwe­re­grad­ver­tei­lung, am­bu­lan­ten Po­ten­zia­len oder Ver­weil­dau­er­po­ten­zia­len, ist die Ab­lei­tung der Stärken und Schwächen möglich. Dies bie­tet die Möglich­keit, das Leis­tung­sport­fo­lio hin­sicht­lich der Ziel­grup­pen­er­rei­chung, z. B. bei An­ge­bo­ten in be­stimm­ten Fach­ab­tei­lun­gen oder re­le­van­ten überört­lich vor­zu­hal­ten­den spe­zia­li­sier­ten Leis­tungs­an­ge­bo­ten, die der Be­darfs­pla­nung ob­lie­gen (z. B. Er­brin­gung neu­ro­chir­ur­gi­scher Leis­tun­gen oder Leis­tun­gen der Mund-, Kie­fer- und Ge­sicht­schir­ur­gie), zu schärfen. Auch die zur Pa­ti­en­ten­ver­sor­gung zukünf­tig not­wen­di­gen Ka­pa­zitäten im Hin­blick auf die re­gio­nal ori­en­tierte Ge­sund­heits­ver­sor­gung oder zur Si­cher­stel­lung der Ver­sor­gung der Bevölke­rung in länd­li­chen Re­gio­nen können so er­mit­telt wer­den.

Fa­zit: Zu­sam­men­fas­send ist fest­zu­hal­ten, dass die leis­tungs­wirt­schaft­li­chen und fi­nan­zi­el­len Un­si­cher­hei­ten für die ein­zel­nen Kran­kenhäuser auf­grund der ab­seh­ba­ren Ent­wick­lun­gen in den kom­men­den Jah­ren be­ste­hen blei­ben. Für eine nach­hal­tige wirt­schaft­li­che Po­si­tio­nie­rung spie­len die Verände­rung der Ver­sor­gungs­land­schaft und die Ent­wick­lung der sta­tionären Fall­zah­len auf­grund der de­mo­gra­fi­schen Ent­wick­lung und Am­bu­lan­ti­sie­rung als re­le­vante Ein­fluss­fak­to­ren eine große Rolle. Umso wich­ti­ger ist es da­her, die ei­gene Markt­po­si­tion im Hin­blick auf die jet­zige und zukünf­tige Ver­sor­gungs­si­tua­tion zu ken­nen, da diese die Ba­sis für die zukünf­tige Wirt­schaft­lich­keit und Fi­nan­zie­rung dar­stel­len und da­mit zur Si­cher­stel­lung der Li­qui­dität bei­tra­gen.

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