Mit dem Inkrafttreten der Aktienrechtsnovelle wird nun die Möglichkeit eingeräumt, Wandelschuldverschreibungen auszugeben, bei denen der Schuldner, also die ausgebende Aktiengesellschaft, das Wandlungsrecht hat.
Mit Hilfe dieser „umgekehrten Wandelschuldverschreibungen“ kann im Rahmen eines Insolvenzplanes vorgesehen werden, dass Forderungsrechte von Gläubigern in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte umgewandelt werden. Diese umgekehrten Wandelschuldverschreibungen können vor allem auch für Kreditinstituten in Krisensituationen von Bedeutung sein, weil das Wahlrecht für die Gesellschaft die Möglichkeit bietet, die Bilanz zu entlasten. So kann durch Ausübung des Wahlrechts etwa eine drohende Zahlungsunfähigkeit abgewendet oder eine Überschuldung beseitigt werden.
Bislang sieht das Aktiengesetz nur Wandelanleihen vor, bei denen der Gläubiger beanspruchen kann, statt der Rückzahlung des Anleihebetrags Aktien zu erhalten.