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Rechtsberatung

Ausgabe umgekehrter Wandelschuldverschreibungen

Bis­lang sieht das Ak­ti­en­ge­setz nur Wan­del­an­lei­hen vor, bei de­nen der Gläubi­ger be­an­spru­chen kann, statt der Rück­zah­lung des An­lei­he­be­trags Ak­tien zu er­hal­ten.

Mit dem In­kraft­tre­ten der Ak­ti­en­rechts­no­velle wird nun die Möglich­keit ein­geräumt, Wan­del­schuld­ver­schrei­bun­gen aus­zu­ge­ben, bei de­nen der Schuld­ner, also die aus­ge­bende Ak­ti­en­ge­sell­schaft, das Wand­lungs­recht hat.

Mit Hilfe die­ser „um­ge­kehr­ten Wan­del­schuld­ver­schrei­bun­gen“ kann im Rah­men ei­nes In­sol­venz­pla­nes vor­ge­se­hen wer­den, dass For­de­rungs­rechte von Gläubi­gern in An­teils- oder Mit­glied­schafts­rechte um­ge­wan­delt wer­den. Diese um­ge­kehr­ten Wan­del­schuld­ver­schrei­bun­gen können vor al­lem auch für Kre­dit­in­sti­tu­ten in Kri­sen­si­tua­tio­nen von Be­deu­tung sein, weil das Wahl­recht für die Ge­sell­schaft die Möglich­keit bie­tet, die Bi­lanz zu ent­las­ten. So kann durch Ausübung des Wahl­rechts etwa eine dro­hende Zah­lungs­unfähig­keit ab­ge­wen­det oder eine Über­schul­dung be­sei­tigt wer­den.

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