Was ist neu?
Der Grundsatz der Wesentlichkeit, wonach der (Konzern-)Lagebericht nur die wesentlichen Informationen zu enthalten hat, ist erstmals als eigenständiger Grundsatz betont worden. So sind z.B. Informationen über die Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der jeweiligen Branche nur in dem Maße darzustellen, wie diese für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, der Lage und der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns (oder Unternehmens) erforderlich sind. Zudem hängen nach dem neuen Grundsatz der Informationsabstufung die Ausführlichkeit und der Detaillierungsgrad der Angaben insbesondere von der Art der Geschäftstätigkeit, der Konzern- bzw. Unternehmensgröße und von einer eventuellen Inanspruchnahme des Kapitalmarktes ab. Die Größe und Komplexität der (Konzern-)Struktur sollen sich in der Lageberichterstattung wiederfinden. Hierdurch wird eine stärkere Fokussierung auf den Konzern bzw. das Unternehmen erreicht.
Neuer Wirtschaftsbericht
Die Ausführungen zur Lage und zum Geschäftsverlauf, die Darstellung, Analyse und Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die wesentlichen Aussagen zur Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Branche können zusammengefasst in dem neu geschaffenen “Wirtschaftsbericht“ erfolgen. Dabei kommt der sog. management approach zum Tragen - soll heißen: bei der Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns (oder des Unternehmens) auf Basis der bedeutsamsten finanziellen (z. B. EBIT, EBITDA oder Eigenkapitalquote) sowie nicht finanziellen Leistungsindikatoren (z. B. Kunden- oder Mitarbeiterbelange) sollen auch die Kenngrößen einbezogen werden, die intern zur Konzern- bzw. Unternehmenssteuerung eingesetzt werden. Die Ausführungen zum Geschäftsverlauf und zur Lage sind zu einer Gesamtaussage zu verdichten und die Geschäftsleitung hat abschließend eine Beurteilung abzugeben, ob die Geschäftsentwicklung insgesamt günstig oder ungünstig verlaufen ist.
Verkürzter Prognosezeitraum
Hinsichtlich des Prognoseberichts gibt es zunächst eine erfreuliche Nachricht: der Prognosezeitraum wird von mindestens zwei Jahren auf nun ein Jahr verkürzt. Allerdings sind über den Prognosezeitraum hinausgehende absehbare Sondereinflüsse auf die wirtschaftliche Unternehmenslage auch weiterhin zu berücksichtigen.
Erhöhte Prognosegenauigkeit
Auf wenig Gegenliebe dürfte dagegen bei den Unternehmen die geforderte Erhöhung der Prognosegenauigkeit stoßen. So müssen die Prognoseaussagen einen positiven oder negativen Trend erkennen lassen und dessen Intensität (stark, erheblich, geringfügig, leicht steigend bzw. fallend) ist anzugeben. Rein komparative Aussagen, wie z. B. „wir erwarten einen steigenden Umsatz“, sind nicht mehr zulässig. Vielmehr sind künftig Prognosen mit einem Zahlenwert, mit einer Bandbreite zwischen zwei Zahlenwerten oder vergleichend und bewertend (z. B. „erheblich steigender Umsatz“) darzustellen.
Besonders zu beachten ist ein neu geschaffenes Zusammenspiel: Künftig sind im Prognosebericht die bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren so zu ermitteln, dass ein Abgleich mit den Ist-Werten im folgenden Berichtsjahr möglich ist. Im Folgejahr ist im Rahmen des Wirtschaftsberichts die letztjährige Prognose mit der tatsächlich eingetretenen Geschäftsentwicklung zu vergleichen (Prognose-Ist-Vergleich). Weicht diese signifikant von der tatsächlichen Entwicklung ab, dürfte dies beim interessierten Leser zugleich Zweifel an der Wertigkeit der diesjährigen Prognose hervorrufen.
Berichterstattung zu Chancen und Risiken
Um schließlich auch noch die Aussagekraft der Risiko- und Chancenberichterstattung zu erhöhen, ist künftig ausgewogen sowohl über Risiken als auch Chancen zu berichten. Zur übersichtlicheren Darstellung können einzelne Risiken oder Chancen entweder in einer Rangfolge geordnet oder - wie bisher - in Kategorien zusammengefasst werden. Anschließend sind diese zu einem Gesamtbild der Risiko- und Chancenlage zusammenzuführen. Insgesamt muss aus der Darstellung die Bedeutung der Risiken und Chancen für den Konzern (bzw. für das Unternehmen) ersichtlich sein. Zudem sind die zu erwartenden Konsequenzen für den Fall ihres Eintritts zu analysieren und zu beurteilen. Sofern sich die Risiken und Chancen nach Ende des Berichtszeitraums in ihrer Bedeutung ändern, neu auftreten oder entfallen, ist auch hierüber eine Einschätzung im (Konzern-)Lagebericht abzugeben.
Fazit
Im Ergebnis bleibt festzuhalten: Bei der Erstellung des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013 ist stärker als bisher eine Fokussierung auf das Unternehmen und das Unternehmensumfeld bzw. den Konzern samt Umfeld erforderlich. Allgemein gültige Aussagen entfallen. Zudem ist mehr Gewicht auf die Aussagekraft des Berichts im Allgemeinen und auf die Genauigkeit der Prognose der zu erwartenden Geschäftsentwicklung im Besonderen zu legen. Eine Herausforderung, die es zu meistern gilt.