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Aktuelles

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Ausgleichzahlungen bei Beendigung des Leasingverhältnisses

BMF-Schreiben vom IV D 2 - S 7100/07/10007

Das BMF setzt in dem Schrei­ben das Ur­teil des BFH zu Aus­gleichs­zah­lun­gen bei Be­en­di­gung von Fahr­zeuglea­sing­verträgen um.

Mit Ur­teil vom 20. März 2013, XI R 6/11, hatte der BFH ent­schie­den, dass Zah­lun­gen ei­nes
Min­der­wert­aus­gleichs we­gen Schäden am Lea­sing­fahr­zeug nicht um­satz­steu­er­bar sind. Das Ge­richt hatte ge­ur­teilt, dass der Aus­gleich von Wert­min­de­run­gen am Fahr­zeug bei Be­en­di­gung des Lea­sings nicht Be­stand­teil des Ent­gelts für die Über­las­sung des Fahr­zeugs sei. Viel­mehr habe der Lea­sing­neh­mer den Aus­gleich zu zah­len, weil er für eine Be­schädi­gung am Fahr­zeug ein­zu­ste­hen habe.

An­ders zu be­ur­tei­len sind die Aus­gleichs­zah­lun­gen für Mehr- oder Min­der­ki­lo­me­ter. Diese stel­len eine An­pas­sung des Ent­gelts an die tatsäch­li­che Nut­zung des Lea­sing­fahr­zeugs dar und un­ter­lie­gen da­mit der Um­satz­steuer.  

Das BMF setzt durch die im Schrei­ben vor­ge­nom­mene Ände­rung des Um­satz­steuer-An­wen­dungs­er­las­ses die Grundsätze des Ur­teils um.

Den Text des BMF-Schrei­bens fin­den Sie hier.

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