Hinweisgeberschutzgesetz: Unternehmen mit über 49 Beschäftigten müssen handeln
Die Schonfrist für einen Großteil der Unternehmen in Deutschland läuft im Dezember 2023 ab - dann wird der letzte Teil des Hinweisgeberschutzgesetzes „scharf“ geschaltet. Das Gesetz soll es Beschäftigten ermöglichen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus ihrem Arbeitsumfeld zu melden, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Der Gesetzgeber verpflichtet daher fast alle mittelgroßen und großen Unternehmen aktiv zu werden und den Beschäftigten Meldungen über interne Hinweisgebersysteme zu ermöglichen. Tun die betroffenen Unternehmen dies nicht oder nicht richtig, drohen empfindliche Bußgelder. ...lesen Sie mehr