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Steuerberatung

Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen für Fahrten mit Fernzügen

Das BMF hat mit Schrei­ben vom 07.11.2023 zur Steu­er­be­frei­ung nach § 3 Nr. 15 EStG zu Nut­zungsmöglich­kei­ten von Fern­ver­kehrs­ver­bin­dun­gen bei Ar­beit­ge­ber­zu­schüssen zu Nah­ver­kehrsti­ckets Stel­lung ge­nom­men.

Seit 01.01.2019 sind nach § 3 Nr. 15 EStG Ar­beit­ge­ber­leis­tun­gen steu­er­be­freit, wenn sie für Fahr­ten des Ar­beit­neh­mers mit öff­ent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln im Li­ni­en­ver­kehr (Per­so­nen­fern­ver­kehr) zwi­schen Woh­nung und ers­ter Tätig­keitsstätte so­wie für alle Fahr­ten des Ar­beit­neh­mers im öff­ent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr gewährt wer­den.

Die Fi­nanz­ver­wal­tung stellt mit Schrei­ben vom 07.11.2023 klar, dass eine Fahrt im öff­ent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr i. S. d. § 3 Nr. 15 EStG auch dann vor­liegt, wenn eine Fahr­be­rech­ti­gung für den öff­ent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr auch für die Nut­zung be­stimm­ter Fernzüge frei­ge­ge­ben wird. Hier­un­ter fällt ins­be­son­dere die Frei­gabe des Deutsch­land­ti­ckets für be­stimmte IC/ICE-Ver­bin­dun­gen.

Hin­weis: Das BMF-Schrei­ben ist in al­len of­fe­nen Fällen ergänzend zum ur­sprüng­li­chen BMF-Schrei­ben vom 15.08.2019 an­zu­wen­den.

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