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Steuerberatung

Steuerbare Veräußerung einer Eigentumswohnung bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Die Nut­zung ei­ner Woh­nung durch die Mut­ter des Veräußer­ers begründet keine Nut­zung zu ei­ge­nen Wohn­zwe­cken, die eine Aus­nahme von der Steu­er­bar­keit ei­nes pri­va­ten Veräußerungs­ge­schäfts begründet.

Die Veräußerung ei­ner im Pri­vat­vermögen ge­hal­te­nen Woh­nung, die seit ih­rer An­schaf­fung oder im Jahr der Veräußerung und den bei­den vor­aus­ge­hen­den Jah­ren, aus­schließlich zu ei­ge­nen Wohn­zwe­cken ge­nutzt wurde, stellt auch bei Veräußerung in­ner­halb der 10-jähri­gen Veräußerungs­frist kein steu­er­pflich­ti­ges pri­va­tes Veräußerungs­ge­schäft dar.

Im Streit­fall wurde die veräußerte Woh­nung zu­vor un­ent­gelt­lich an die Mut­ter des Steu­er­pflich­ti­gen über­las­sen. Dies wer­tete das FG Düssel­dorf in sei­nem Ur­teil vom 02.03.2023 (Az. 14 K 1525/19 E, F, EFG 2023, S. 754) nicht als Nut­zung zu ei­ge­nen Wohn­zwe­cken des Veräußer­ers. An­ders sei je­doch die Nut­zung durch ein­kom­men­steu­er­lich zu berück­sich­ti­gende Kin­der und an­dere un­ter­halts­be­rech­tigte Per­so­nen zu wer­ten.

Hin­weis: Die Re­vi­sion ge­gen das Ur­teil ist un­ter dem Az. IX R 13/23 beim BFH anhängig.

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