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Steuerberatung

SPD, Grüne und FDP legen Koalitionsvertrag vor

Die vor­aus­sicht­lich künf­ti­gen Ko­ali­tionäre der neuen Bun­des­re­gie­rung leg­ten am 24.11.2021 ih­ren Ko­ali­ti­ons­ver­trag vor. Die­ser be­darf noch der Bil­li­gung in­ner­halb der Par­teien.

Un­ter dem Ti­tel „Mehr Fort­schritt wa­gen“ ha­ben SPD, Grüne und FDP ver­ein­bart, was sie 2021 bis 2025 in den Be­rei­chen mo­der­ner Staat, Kli­ma­schutz, So­zia­les, Fa­mi­lien, In­ne­res, Außen­po­li­tik und Fi­nan­zen an­ge­hen wol­len.

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In dem Ko­ali­ti­ons­ver­trag fin­den sich da­bei insb. fol­gende Aus­sa­gen zur künf­tig ge­plan­ten Steu­er­po­li­tik:

Steuerpflichtige allgemein

  • Die er­wei­terte Ver­lust­ver­rech­nung soll bis 2023 verlängert und der Ver­lustrück­trag (laut Ko­ali­ti­ons­ver­trag „Ver­lust­vor­trag“[sic]) soll auf die zwei un­mit­tel­bar vor­an­ge­gan­ge­nen Ver­an­la­gungs­zeiträume aus­ge­wei­tet wer­den.
  • Das Steu­er­sys­tem soll durch Di­gi­ta­li­sie­rung und Entbüro­kra­ti­sie­rung ein­fa­cher wer­den.
  • Steu­er­hin­ter­zie­hung und Steu­er­ver­mei­dung sol­len in­ten­si­ver bekämpft wer­den.

Unternehmensbesteuerung

  • Vor­ge­se­hen ist eine In­ves­ti­ti­onsprämie für Kli­ma­schutz und di­gi­tale Wirt­schaftsgüter, die es ermöglicht, einen An­teil der An­schaf­fungs- und Her­stel­lungs­kos­ten von in 2022 und 2023 an­ge­schaff­ten oder her­ge­stell­ten Wirt­schaftsgütern des An­la­ge­vermögens, die in be­son­de­rer Weise die­sen Zwecken die­nen, vom steu­er­li­chen Ge­winn ab­zu­zie­hen (Su­per­ab­schrei­bung).
  • Das Op­ti­ons­mo­dell und die The­sau­rie­rungs­be­steue­rung sol­len eva­lu­iert und auf et­waige pra­xis­taug­li­che An­pas­sun­gen hin überprüft wer­den.
  • Im Be­reich der Un­ter­neh­mens­be­steue­rung soll die Steu­erprüfung mo­der­ni­siert und be­schleu­nigt wer­den, wozu insb. auf den Ein­satz neuer Tech­no­lo­gien ge­setzt wird.
  • Die be­ste­hen­den Mit­tei­lungs­pflich­ten für grenzüber­schrei­tende Steu­er­ge­stal­tun­gen sol­len auf na­tio­nale Steu­er­ge­stal­tun­gen von Un­ter­neh­men mit einem Um­satz von mehr als 10 Mio. Euro aus­ge­wei­tet wer­den.

Arbeitnehmerbesteuerung

  • Die steu­er­li­che Re­ge­lung zum Ho­me­of­fice für Ar­beit­neh­mer soll bis 31.12.2022 verlängert und eva­lu­iert wer­den.
  • Überflüssige, un­wirk­same so­wie um­welt- und kli­ma­schädli­che Sub­ven­tio­nen und Aus­ga­ben sol­len ab­ge­baut wer­den. Ge­nannt wird eine Überprüfung der steu­er­li­chen Be­hand­lung von Die­sel­fahr­zeu­gen in der Kfz-Steuer. Bei der Dienst­wa­gen­be­steue­rung soll die be­ste­hende Bes­ser­stel­lung von Plug-In-Hy­bridfahr­zeu­gen nur noch gewährt wer­den, wenn das Fahr­zeug zu mehr als 50 % im rein elek­tri­schen Fahr­an­trieb be­trie­ben wird. Die be­ste­hende Plas­ti­kab­gabe soll auf die Her­stel­ler und In­ver­kehr­brin­ger um­ge­legt wer­den.
  • Zur Stärkung von Start-ups soll die Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gung at­trak­ti­ver ge­stal­tet wer­den. Hierzu ist u. a. eine wei­tere An­he­bung des ein­kom­men­steu­er­li­chen Frei­be­trags an­ge­dacht.
  • Im Zuge ei­ner ver­bes­ser­ten di­gi­ta­len In­ter­ak­tion zwi­schen Steu­er­pflich­ti­gen und Fi­nanz­ver­wal­tung ist be­ab­sich­tigt die Kom­bi­na­tion aus den Steu­er­klas­sen III und V in das Fak­tor­ver­fah­ren Steu­er­klasse IV zu überführen.

Umsatzsteuer

  • Die Ein­fuhr­um­satz­steuer soll wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den, um im eu­ropäischen Wett­be­werb glei­che Be­din­gun­gen zu er­rei­chen.
  • Zur Bekämp­fung von Um­satz­steu­er­be­trug soll schnellstmöglich ein elek­tro­ni­sches Mel­de­sys­tem für die Er­stel­lung, Prüfung und Wei­ter­lei­tung von Rech­nung ein­geführt wer­den.
  • Vor­ge­se­hen ist außer­dem die Stärkung von In­klu­si­ons­un­ter­neh­men durch eine for­male Pri­vi­le­gie­rung im Um­satz­steu­er­ge­setz.

Internationales Steuerrecht

  • Die Ko­ali­tionäre wol­len sich ak­tiv für die Einführung der glo­ba­len Min­dest­be­steue­rung ein­set­zen.
  • Die Quel­len­be­steue­rung soll insb. durch die An­pas­sung von DBA aus­ge­wei­tet und die Zins­schranke durch eine Zinshöhen­schranke ergänzt wer­den, um un­erwünschte Steu­er­ge­stal­tun­gen zur Min­de­rung des inländi­schen Ein­kom­mens zu ver­hin­dern.
  • Zu­dem möch­ten sich die künf­ti­gen Ko­ali­tionäre dafür ein­set­zen, dass Un­ter­schiede im Be­reich Steu­er­recht auf EU-Ebene ab­ge­baut wer­den.

Immobilienbesteuerung

  • Länder sol­len die Grund­er­werb­steuer fle­xi­bler ge­stal­ten können, um den Er­werb von selbst ge­nutz­tem Woh­nungs­ei­gen­tum zu er­leich­tern. Zur Ge­gen­fi­nan­zie­rung sol­len steu­er­li­che Schlupflöcher beim Im­mo­bi­li­en­er­werb von Kon­zer­nen (Share Deals) ge­schlos­sen wer­den.
  • Um einen kli­ma­ge­rech­ten Neu­bau von Woh­nun­gen zu fördern, soll die li­neare Ab­schrei­bung für Woh­nungs­neu­bau­ten von 2 % auf 3 % an­ge­ho­ben wer­den.

Besteuerung von Privatpersonen

  • In Um­set­zung der Vor­ga­ben des Ur­teils des BVerfG zur Ren­ten­be­steue­rung soll der Voll­ab­zug der Ren­ten­ver­si­che­rungs­beiträge als Son­der­aus­ga­ben von 2025 auf 2023 vor­ge­zo­gen wer­den. Zu­dem soll der steu­er­pflich­tige Ren­ten­an­teil ab 2023 nur noch um einen hal­ben Pro­zent­punkt stei­gen, so dass eine Voll­be­steue­rung der Ren­ten erst ab 2060 er­reicht wird.
  • Der Spa­rer­pausch­be­trag soll zum 01.01.2023 auf 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Zu­sam­men­ver­an­la­gung) an­stei­gen.
  • Der Aus­bil­dungs­frei­be­trag soll von 924 Euro auf 1.200 Euro erhöht wer­den.
  • Die Kin­der­grund­si­che­rung soll sich zukünf­tig aus einem ein­kom­mens­un­abhängi­gen Ga­ran­tie­be­trag und einem vom Ein­kom­men der El­tern abhängi­gen ge­staf­fel­ten Zu­satz­be­trag zu­sam­men­set­zen.

Besteuerung von gemeinnützigen Organisationen

  • Be­ste­hende steu­er­li­che Hürden für Sach­spen­den an ge­meinnützige Or­ga­ni­sa­tio­nen sol­len be­sei­tigt wer­den, um so die Ver­nich­tung von Wa­ren zu ver­hin­dern.
  • Ge­meinnützige Or­ga­ni­sa­tio­nen sol­len sich un­schädlich für ih­ren Ge­meinnützig­keits­sta­tus in­ner­halb ih­rer steu­er­begüns­tig­ten Zwecke po­li­ti­sch betäti­gen so­wie ge­le­gent­lich auch zu ta­ges­po­li­ti­schen The­men Stel­lung neh­men können.

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