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Ebner Stolz Taxomat: Mehrheit gegen eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes

Die Pro­gres­sion des Ein­kom­men­steu­er­ta­rifs en­det in Deutsch­land ak­tu­ell grundsätz­lich bei einem Steu­er­satz von 42 %. Die­ser Steu­er­satz wird fällig, wenn ein Steu­er­pflich­ti­ger mit einem zu ver­steu­ern­den (Jah­res-)Ein­kom­men von min­des­tens EUR 57.919 ein­zeln zur Ein­kom­men­steuer ver­an­lagt wird. Darüber hin­aus macht der Ein­kom­men­steu­er­ta­rif bei sehr ho­hen Ein­kom­men noch ein­mal einen Sprung: Die so­ge­nannte Rei­chen­steuer in Höhe von 45 % wird im Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2021 fällig, wenn das zu ver­steu­ernde Ein­kom­men ei­nes (ein­zeln ver­an­lag­ten) Steu­er­pflich­ti­gen min­des­tens EUR 274.613 beträgt.

Ne­ben der Ein­kom­men­steuer ist für hohe Ein­kom­men auch wei­ter­hin der So­li­da­ritätszu­schlag fällig, der sich auf 5,5 % der Ein­kom­men­steuer beläuft. Zwar wurde der So­li­da­ritätszu­schlag ab 01.01.2021 für einen Großteil der Steu­er­pflich­ti­gen ab­ge­schafft. Al­ler­dings wird er wei­ter­hin in vol­ler Höhe fällig bei einem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men von min­des­tens EUR 96.820. Da­durch beträgt die steu­er­li­che Ab­ga­ben­last in der Spitze ins­ge­samt 47,48 % zuzüglich et­wai­ger Kir­chen­steuer.

Dr. Alexander Bohn© Dr. Alexander Bohn, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Köln

Deutschland bereits über dem Durchschnitt beim Spitzensteuersatz

„Deutsch­land ist ein Hoch­steu­er­land. Die Steu­er­be­las­tung für Un­ter­neh­men und auch für Pri­vat­per­so­nen ist er­heb­lich: Wir ha­ben be­reits jetzt im in­ter­na­tio­na­len Ver­gleich eine Ein­kom­men­steu­er­be­las­tung, die über dem Durch­schnitt der OECD-Staa­ten und der EU liegt.“ erklärt Dr. Alex­an­der Bohn, Wirt­schaftsprüfer, Steu­er­be­ra­ter und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Köln. „Eine Erhöhung des Spit­zen­steu­er­sat­zes würde ge­rade für viele mit­telständi­sche Un­ter­neh­men zu einem wei­te­ren Wett­be­werbs­nach­teil ge­genüber der ausländi­schen Kon­kur­renz führen,“ warnt der Ex­perte.

Ebner Stolz Taxomat-Nutzer votieren mehrheitlich gegen eine Anhebung des Spitzensteuersatzes

Die über 15.000 Be­frag­ten spre­chen sich mit knapp 62 % klar ge­gen eine Erhöhung des Spit­zen­steu­er­sat­zes aus. Rund 34 % der Ta­xo­mat-Nut­zer würden eine An­he­bung der Steu­er­be­las­tung in der Spitze begrüßen. Nur knapp 4 % der Nut­zer ha­ben an­ge­ge­ben, dass diese Über­le­gung kei­nen Ein­fluss auf ihre Wahl­ent­schei­dung hat.

Das sagen die Parteien

Ei­nig sind sich CDU/CSU, SPD und Grüne darin, klei­nere und mitt­lere Ein­kom­men steu­er­lich zu ent­las­ten. Wie auch bis­her will die Union in Zu­kunft wei­ter­hin den Steu­er­ta­rif an die all­ge­meine Preis­ent­wick­lung zum Aus­gleich der kal­ten Pro­gres­sion an­pas­sen. Zu­dem soll der So­li­da­ritätszu­schlag nach Mei­nung von CDU/CSU für alle schritt­weise ab­ge­schafft wer­den.

Da­ge­gen soll nach den Plänen der SPD für die oberen 5 % eine höhere Be­las­tung grei­fen. Außer­dem for­dern sie einen Auf­schlag von drei Pro­zent­punk­ten zur Ein­kom­men­steuer für den zu ver­steu­ern­den Ein­kom­mens­teil über EUR 250.000 (bzw. EUR 500.000 bei Ver­hei­ra­te­ten).

Die Grünen wol­len die Ent­las­tung klei­ner und mitt­lere Ein­kom­men über eine Erhöhung des Grund­frei­be­trags er­rei­chen. Sie plädie­ren zu­dem ab einem Ein­kom­men von EUR 100.000 (bzw. EUR 200.000 für Paare) für eine An­he­bung des Spit­zen­steu­er­sat­zes auf 45 % und ab EUR 250.000 (bzw. EUR 500.000 für Paare) auf 48 %.

Für die Lin­ken sol­len höhere Ein­kom­men eben­falls stärker be­steu­ert wer­den - und zwar be­reits ab EUR 70.000 mit einem Steu­er­satz von 53 %, ab EUR 260.433 mit 60 % und ab EUR 1 Mio. so­gar mit einem Steu­er­satz von 75 %.

Der FDP wie­derum ist die Ab­schaf­fung des Mit­tel­stands­bauchs im Ein­kom­men­steu­er­ta­rif ein An­lie­gen. Die Par­tei strebt einen leis­tungs­ge­rech­ten li­nea­ren „Chan­cen­ta­rif“ in drei Schrit­ten von 2022 bis 2024 an. Die­ser soll er­reicht wer­den, in­dem der Spit­zen­steu­er­satz von 42 % schritt­weise „nach rechts ver­scho­ben“ wird, so dass er für alle Steu­er­zah­ler ge­streckt wird und im Er­geb­nis erst ab einem Ein­kom­men von 90.000 Euro greift. Zu­dem soll der Steu­er­ta­rif ein­schließlich Frei­beträgen, Frei­gren­zen und Pausch­beträgen an die Ge­halts­ent­wick­lung an­ge­passt wer­den. Auch die FDP strebt eine vollständige Ab­schaf­fung des So­li­da­ritätszu­schlags an.

Die AfD spricht sich für eine au­to­ma­ti­sche ge­setz­ge­be­ri­sche Dy­na­mi­sie­rung der An­pas­sung des Steu­er­ta­rifs an die In­fla­tion aus.

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