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Ebner Stolz Taxomat: Klare Mehrheit befürwortet Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für Erwerb des Eigenheims

Der Kauf inländi­scher Grundstücke un­ter­liegt der Grund­er­werb­steuer. Han­delt es sich um ein be­bau­tes Grundstück, fällt auch auf den Wert des Gebäudes (als Be­stand­teil des Grundstücks) Grund­er­werb­steuer an.

Be­mes­sungs­grund­lage ist prin­zi­pi­ell der Kauf­preis. Ver­trag­lich wird re­gelmäßig ver­ein­bart, dass der Grundstückskäufer die Grund­er­werb­steuer zah­len muss. Je nach Bun­des­land va­ri­iert die Höhe der Grund­er­werb­steuer. Den nied­rigs­ten Steu­er­satz ha­ben ak­tu­ell Bay­ern und Sach­sen mit 3,5 %, am stärks­ten mit Grund­er­werb­steuer be­las­tet wer­den Im­mo­bi­li­enkäufer in Bran­den­burg, Nord­rhein-West­fa­len, dem Saar­land, Schles­wig-Hol­stein und Thürin­gen. Hier liegt der Steu­er­satz bei 6,5 %. Wer also ein Ei­gen­heim kauft, muss die Grund­er­werb­steuer als er­heb­li­che Zu­satz­be­las­tung mit ein­kal­ku­lie­ren.

Arne Hecht, Partner, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Ebner Stolz in Hamburg© Arne Hecht, Partner, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Ebner Stolz in Hamburg

Wohneigentumsquote in Deutschland vergleichsweise gering

„Bei der Ei­gentümer­quote von Pri­vat­haus­hal­ten gehört Deutsch­land im eu­ropäischen Ver­gleich zu den Schluss­lich­tern. Deutsch­land ist eine Mie­ter­na­tion. Nur et­was mehr als die Hälfte der Im­mo­bi­li­en­ei­gentümer wohnt in einem ei­ge­nen Haus oder Woh­nung. In der ge­sam­ten EU liegt die Ei­gentümer­quote bei 69 %, in Spa­nien und Po­len bei­spiels­weise so­gar darüber.“ erläutert Arne Hecht, Rechts­an­walt und Steu­er­be­ra­ter in Ham­burg. „An­ge­sichts stark stei­gen­der Im­mo­bi­li­en­preise können sich viele Fa­mi­lien kaum noch Woh­nungs­ei­gen­tum leis­ten – eine Si­tua­tion, die durch die Grund­er­werb­steu­er­be­las­tung noch ver­schärft wird“ gibt der Ex­perte zu be­den­ken.

Ebner Stolz Taxomat Nutzer fordern mehrheitlich eine Entlastung für Familien von der Grunderwerbsteuer

Mehr als 75 % der Be­frag­ten der über 13.900 Be­frag­ten stim­men für eine Ent­las­tung für Fa­mi­lien von der Grund­er­werb­steuer beim erst­ma­li­gen Er­werb von pri­va­tem Wohn­ei­gen­tum. Le­dig­lich rund 19 % der Ta­xo­mat-Nut­zer se­hen keine Not­wen­dig­keit dafür. Nur 6 % der Nut­zer ha­ben sich dazu noch keine Mei­nung ge­bil­det.

Das sagen die Parteien 

CDU/CSU, Grüne, FDP und AfD hal­ten Re­for­men bei der Grund­er­werb­steuer im Hin­blick auf den pri­va­ten Im­mo­bi­li­en­er­werb für er­for­der­lich. CDU/CSU wol­len den Ländern die Möglich­keit einräumen, beim erst­ma­li­gen Er­werb von selbst­ge­nutz­tem Wohn­raum einen Frei­be­trag von 250.000 Euro pro Er­wach­se­nem und 100.000 Euro pro Kind zu gewähren. Auch die FDP plädiert für einen Frei­be­trag für natürli­che Per­so­nen beim Er­werb von selbst­ge­nutz­tem Wohn­im­mo­bi­lien, al­ler­dings in der Größenord­nung von 500.000 Euro. Die Grünen wol­len es den Ländern ermögli­chen, pri­vate Käufer durch eine Sen­kung des Grund­er­werb­steu­er­sat­zes zu ent­las­ten, und da­mit ver­bun­dene Steu­er­ausfälle mit ei­ner An­he­bung des Grund­er­werb­steu­er­sat­zes z. B. für große Woh­nungs­un­ter­neh­men zu kom­pen­sie­ren.
Die AfD will die Grund­er­werb­steuer bei Er­werb von selbst­ge­nutz­ten Wohn­im­mo­bi­lien ge­ne­rell ab­schaf­fen. SPD und Linke tref­fen zu die­sem Thema keine Aus­sa­gen in ih­ren Wahl­pro­gram­men.

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