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Ebner Stolz Taxomat: Mehrheit gegen eine Erhöhung der Erbschaftsteuer zur Bewältigung der Kosten der Corona-Krise

Die Erb­schaft­steuer wurde in Deutsch­land zu­letzt im Jahr 2016 re­for­miert. An­lass war ein Ur­teil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, das dem da­mals gel­ten­den Erb­schaft­steu­er­recht aus dem Jahr 2014 einen Ver­stoß ge­gen den Gleich­heits­grund­satz des Grund­ge­set­zes at­tes­tierte. Es hielt die Ver­scho­nungs­re­ge­lun­gen für Er­ben von Be­triebs­vermögen und An­tei­len an Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten über­wie­gend für zu weit­rei­chend.

Mit der Re­form hat der Ge­setz­ge­ber die kri­ti­schen Punkte im be­ste­hen­den Sys­tem geändert. Seit­her be­kom­men Un­ter­neh­menser­ben die Steu­er­be­frei­ung von 85 % oder op­tio­nal 100 % nur noch, so­weit der Er­werb begüns­tig­ten Vermögens 26 Mio. Euro nicht über­steigt. Das als nicht zwin­gend be­triebs­not­wen­dig an­ge­se­hene Ver­wal­tungs­vermögen un­ter­liegt weit­ge­hend ohne Ver­scho­nung der vollen Erb­schaft­steuer. Bei Er­ben von Un­ter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen über 26 Mio. Euro grei­fen grundsätz­lich re­strik­ti­vere Vor­schrif­ten, die wahl­weise eine Ver­scho­nungs­be­darfsprüfung beim Er­ben oder mit zu­neh­men­der Er­werbsgröße ab­schmel­zende Ver­scho­nungs­ab­schläge vor­se­hen.

Dr. Detlev Heinsius, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Ebner Stolz, Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg© Dr. Detlev Heinsius, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner bei Ebner Stolz

In Tei­len der öff­ent­li­chen De­batte wer­den diese Er­leich­te­run­gen für Un­ter­neh­menser­ben im­mer noch als un­ge­recht emp­fun­den. Teil­weise wird zu­dem kri­ti­siert, dass auch bei großen Erb­schaf­ten bei Er­wer­bern der Steu­er­klasse I (z. B. Kin­der, Ehe­gat­ten) ma­xi­mal 30 % Erb­schaft­steuer fällig wer­den.

Höhere Erbschaftsteuer erschwert Investitionen in die Zukunft

Die im Rah­men der letz­ten Erb­schaft­steu­er­re­form ein­geführ­ten kom­ple­xen Re­ge­lun­gen sor­gen be­reits jetzt für eine höhere erb­schaft­steu­er­li­che Be­las­tung für Un­ter­neh­mens­nach­fol­ger als in der Ver­gan­gen­heit. „Da­bei soll­ten wir nicht ver­ges­sen: Un­ter­neh­menser­ben be­kom­men nicht ein­fach nur einen ho­hen Vermögens­wert über­tra­gen. Sie ha­ben auch die so­ziale Ver­ant­wor­tung für den Er­halt der Ar­beitsplätze. Die Steu­er­be­frei­un­gen bei der Erb­schaft­steuer kann nur in An­spruch neh­men, wer das Un­ter­neh­men über einen lan­gen Zeit­raum nach der Über­tra­gung wei­terführt und zu­dem nach­weist, dass die vor der Über­tra­gung ge­zahl­ten Löhne und Gehälter in weit­ge­hend un­veränder­ter Höhe wei­ter­ge­zahlt wer­den“ erläutert Dr. Det­lev Hein­sius, Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Steu­er­recht in Ham­burg. „Das si­chert Ar­beitsplätze. Eine höhere Erb­schaft­steuer würde den Un­ter­neh­men Li­qui­dität ent­zie­hen und ge­rade im Mit­tel­stand In­ves­ti­tio­nen in die Zu­kunft er­schwe­ren.“

Mehrheit der Ebner Stolz Taxomat Nutzer gegen eine Anhebung der Erbschaftsteuer

Das se­hen die Ta­xo­mat Nut­zer ge­nauso: Die mehr als 14.500 Be­frag­ten spre­chen sich mit über 62 % über­wie­gend da­ge­gen aus, die Erb­schaft­steuer zur Fi­nan­zie­rung der Kos­ten der Corona-Krise an­zu­he­ben. Rund 32 % ste­hen die­sem Vor­schlag of­fen ge­genüber. Rund 6 % der Nut­zer ha­ben sich zum ak­tu­el­len Zeit­punkt noch keine Mei­nung zu die­sem Thema ge­bil­det.

Das sagen die Parteien

CDU/CSU und FDP spre­chen sich da­ge­gen aus, die Erb­schaft­steuer zu erhöhen. Während CDU/CSU Steu­er­ent­las­tun­gen bei Un­ter­neh­mensüberg­aben zur Un­terstützung von Nach­fol­gen prüfen wol­len, will die FDP die Erb­schaft­steu­er­er­he­bung ins­ge­samt im Hin­blick auf ihre Ad­mi­nis­trier­bar­keit und ihr Kos­ten-Nut­zen-Verhält­nis überprüfen. Die AfD möchte die Erb­schaft­steuer nach ih­rem Wahl­pro­gramm so­gar kom­plett ab­schaf­fen.

SPD und Linke spre­chen sich für Ver­schärfun­gen bei der Erb­schaft­steuer aus. Die SPD plädiert für eine ef­fek­tive Min­dest­be­steue­rung zur Ab­schaf­fung der Über­pri­vi­le­gie­rung großer Be­triebs­vermögen und eine Min­dest­be­steue­rung für Fa­mi­li­en­stif­tun­gen. Bei den Lin­ken fin­den sich Vor­schläge zur Erhöhung der Erb­schaft­steuer auf hohe Erb­schaf­ten und zur Ab­schaf­fung be­ste­hen­der Pri­vi­le­gien für Be­triebs­vermögen.

Die Grünen tref­fen in ih­rem Wahl­pro­gramm keine Aus­sa­gen zur Erb­schaft-steuer.

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