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Steuerberatung

Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten bei Fußballtrainer?

BFH v. 16.1.2019 - VI R 24/16

Die Auf­wen­dun­gen ei­nes Fußball­trai­ners für ein Sky-Bun­des­liga-Abo können Wer­bungs­kos­ten bei den Einkünf­ten aus nicht­selbständi­ger Ar­beit sein, wenn tatsäch­lich eine be­ruf­li­che Ver­wen­dung vor­liegt. Die not­wen­di­gen Fest­stel­lun­gen zur tatsäch­li­chen Ver­wen­dung können u.a. durch die Ver­neh­mung von Trai­ner­kol­le­gen und Spie­lern des Ver­eins er­fol­gen.

Der Sach­ver­halt:
Der Kläger be­zieht als haupt­amt­li­cher Tor­wart­trai­ner ei­nes Li­zenzfußball­ver­eins Einkünfte aus nicht­selbständi­ger Tätig­keit. Er schloss beim Pay-TV-Sen­der "Sky" für mo­nat­lich 46,90 € ein Abon­ne­ment ab, das sich aus den Pa­ke­ten "Fußball Bun­des­liga", "Sport" und "Sky Welt" zu­sam­men­setzte. Den Auf­wand für das Pa­ket "Bun­des­liga" machte er im Streit­jahr 2012 als Wer­bungs­kos­ten mit der Begründung gel­tend, dass er die Bun­des­li­ga­spiele ganz über­wie­gend nur zum Kennt­nis­ge­winn im Zu­sam­men­hang mit sei­ner Trai­nertätig­keit schaue.

Fi­nanz­amt lehnte den Wer­bungs­kos­ten­ab­zug ab. Das Sky-Bun­des­liga-Abon­ne­ment sei im­mer pri­vat und nicht be­ruf­lich ver­an­lasst, da der In­halt des Pa­kets nicht ver­gleich­bar ei­ner Fach­zeit­schrift auf ein Fach­pu­bli­kum, hier einen haupt­amt­li­chen Fußball­trai­ner, zu­ge­schnit­ten sei. Das FG wies die hier­ge­gen ge­rich­tete Klage ab. Auf die Re­vi­sion des Klägers hob der BFH das Ur­teil auf und wies die Sa­che zur er­neu­ten Ver­hand­lung und Ent­schei­dung an das FG zurück.

Gründe:
Die Fest­stel­lun­gen des FG tra­gen nicht des­sen Würdi­gung, die strei­ti­gen Auf­wen­dun­gen seien pri­vat ver­an­lasst.

Wer­bungs­kos­ten sind u.a. Auf­wen­dun­gen für (im­ma­te­ri­elle) Wirt­schaftsgüter, die un­mit­tel­bar der Er­le­di­gung be­ruf­li­cher Auf­ga­ben die­nen. Die Güter müssen aus­schließlich oder zu­min­dest weit­aus über­wie­gend be­ruf­lich ge­nutzt wer­den. Eine ge­ringfügige pri­vate Mit­be­nut­zung ist un­schädlich. Das Vor­lie­gen die­ser Vor­aus­set­zun­gen ist un­ter Würdi­gung al­ler Umstände nach der Funk­tion des Wirt­schafts­guts im Ein­zel­fall fest­zu­stel­len.

Bei einem (Tor­wart)Trai­ner ei­nes Li­zenzfußball­ver­eins - wie im vor­lie­gen­den Fall - ist eine weit­aus über­wie­gende be­ruf­li­che Nut­zung des Pa­kets "Bun­des­liga" al­ler­dings nicht aus­ge­schlos­sen. Eine ge­ringfügige pri­vate Mit­be­nut­zung ist un­schädlich. In der Vor­ent­schei­dung feh­len je­doch Fest­stel­lun­gen zur tatsäch­li­chen Ver­wen­dung des Sky-Bun­des­li­ga­pa­kets durch den Kläger. Die Vor­ent­schei­dung gibt in­so­weit le­dig­lich das Vor­brin­gen des Klägers wie­der, er habe das Pa­ket aus­schließlich ge­nutzt, um aus den über­tra­ge­nen Spie­len Er­kennt­nisse für seine be­ruf­li­che Tätig­keit zu ge­win­nen. Das FG hat je­doch keine Fest­stel­lun­gen dazu ge­trof­fen, ob und in­wie­weit die­ser Vor­trag zu­trifft.

Die Vor­ent­schei­dung war in­fol­ge­des­sen auf­zu­he­ben. Das FG wird im zwei­ten Rechts­gang die not­wen­di­gen Fest­stel­lun­gen zur tatsäch­li­chen Ver­wen­dung des Sky-Bun­des­liga-Abon­ne­ments nach­ho­len müssen. In­so­weit kommt auch die Ver­neh­mung von Trai­ner­kol­le­gen des Klägers und von Spie­lern des Ver­eins in Be­tracht.


Link­hin­weis:

  • Der Voll­text der Ent­schei­dung ist auf der Home­page des BFH veröff­ent­licht.
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