deen

Aktuelles

Schenkungsteuer: Steuerfreie Zuwendung eines Familienwohnheims zwischen Ehegatten

BFH 18.7.2013, II R 35/11

Schen­kung­steu­er­begüns­tigt sind nur selbst­ge­nutzte Gebäude, in de­nen sich der Mit­tel­punkt des fa­miliären Le­bens der Ehe­leute be­fin­det. Nicht begüns­tigt sind nach der Ent­schei­dung des BFH des­halb Zweit- oder Fe­ri­en­woh­nun­gen.

Die Schen­kung ei­nes selbst­ge­nutz­ten Hau­ses un­ter­liegt der Schen­kung­steuer, wenn sich zum Zeit­punkt der Ausführung der Schen­kung in dem Haus nicht der Le­bens­mit­tel­punkt der Ehe­leute be­fin­det. Der Ge­setz­ge­ber wollte mit der Begüns­ti­gung den ge­mein­sa­men Le­bens­raum der Ehe­leute schützen, nicht je­doch alle von den Ehe­leu­ten selbst­ge­nutz­ten Woh­nun­gen.

Die Pres­se­mit­tei­lung des BFH zu dem Ur­teil fin­den Sie hier, den Ur­teils­text hier.

nach oben