Die Bundesregierung beschloss am 9.10.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Anders als noch in einem Diskussionsentwurf aus Januar 2019 vorgesehen findet sich darin keine Ausdehnung der Meldepflicht auf rein innerstaatliche Gestaltungen.
Laut dem Regierungsentwurf soll es primär dem Intermediär (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) obliegen, die Finanzverwaltung über grenzüberschreitende Steuergestaltungen zu informieren. Wird er von seinem Mandanten nicht von der Verschwiegenheitspflicht befreit, sind zwar personenbezogene Informationen unmittelbar durch den Mandanten zu übermitteln. Hinsichtlich des Inhalts der Steuergestaltung treffen jedoch weiterhin den Intermediär die Meldepflichten.
Mehr zur Meldepflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen finden Sie hier.