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Liquiditätskennzahlen im Krankenhaus - Liquiditätsgrade im Trägerschaftsvergleich

Die Li­qui­ditätslage zahl­rei­cher Kran­kenhäuser ist seit Jah­ren stark an­ge­spannt. Im zurück­lie­gen­den Ge­schäfts­jahr hat sich hier zwar für eine Teil der Kli­ni­ken die Si­tua­tion auf­grund der durch das CO­VID-19-Kran­ken­hau­sent­las­tungs­ge­setz in­iti­ier­ten Hilfsmaßnah­men (verkürzte Zah­lungs­ziele der Kos­tenträger, Frei­hal­te­pau­scha­len, erhöhter Pfle­ge­ent­gelt­wert etc.) kurz­fris­tig ent­spannt. Für das Ge­schäfts­jahr 2021 wird hier aber eine ge­genläufige Ent­wick­lung er­war­tet, so dass sich die Si­tua­tion ins­ge­samt wei­ter ver­schlech­tern dürfte.

Für die be­trof­fe­nen Häuser ist bzw. wird es un­ver­meid­lich sein, ein ef­fek­ti­ves und ziel­ge­rich­te­tes Li­qui­ditätsma­nage­ment zu eta­blie­ren, um die Si­tua­tion ta­ges­ak­tu­ell ein­schätzen und ggf. ge­gen­steu­ern zu können. Hier­bei emp­fiehlt sich ne­ben dem tägli­chen Blick auf den Kon­to­stand und der Er­stel­lung ei­ner kurz- und mit­tel­fris­ti­gen Li­qui­ditätspla­nung auch die Steue­rung über Li­qui­ditätskenn­zah­len.

Auch für fi­nan­zie­rende Ban­ken stel­len die Li­qui­ditätskenn­zah­len eine we­sent­li­che Be­ur­tei­lungsgröße dar und bil­den ne­ben wei­te­ren Bi­lanz­kenn­zah­len oft auch das Rah­men­werk für Fi­nan­cial Co­ven­ants in Kre­dit­verträgen.

Vor die­sem Hin­ter­grund sol­len im Fol­gen­den ver­schie­dene Kenn­zah­len zur Li­qui­dität so­wie de­ren Ent­wick­lung vor­ge­stellt und dis­ku­tiert wer­den. Hier­bei grei­fen wir auf un­sere um­fas­sende Bench­mark-Da­ten­bank zurück, mit­hilfe de­rer wir die fi­nanz- und leis­tungs­wirt­schaft­li­chen Da­ten von deutsch­land­weit über 500 Kran­kenhäusern ana­ly­sie­ren und aus­wer­ten können.

Die Li­qui­dität ers­ten Gra­des (cash ra­tio) sagt et­was über die Re­la­tion vor­han­de­ner li­qui­der Mit­tel zu den kurz­fris­ti­gen Ver­bind­lich­kei­ten (d. h. sol­cher, die in­ner­halb ei­nes Jah­res ab dem Bi­lanz­stich­tag fällig wer­den) aus, und ist da­mit ein In­diz für die Li­qui­ditäts­si­tua­tion im en­ge­ren Sinne. Sie beträgt in deut­schen Kran­kenhäusern im Me­dian 43,0 %. Da­bei zeigt sich eine sehr hohe Va­ri­anz in­ner­halb der Träger­schaf­ten: Während frei-ge­meinnützige Kran­kenhäuser im Me­dian Werte von 92,4 % auf­wei­sen, liegt die Kenn­zahl bei öff­ent­li­chen Häusern bei 24,5 % und bei pri­vat geführ­ten Kran­kenhäusern bei le­dig­lich 8,4 %. Ein mögli­cher Grund hierfür könnte sein, dass pri­vate Kran­kenhäuser li­quide Mit­tel ef­fi­zi­en­ter al­lo­zie­ren oder über Cash-Poo­ling-Ver­ein­ba­run­gen ih­ren Li­qui­ditäts­be­stand an ihre Ge­sell­schaf­ter abführen.

Die Li­qui­dität zwei­ten Gra­des (quick ra­tio) ergänzt im Zähler die kurz­fris­ti­gen For­de­run­gen, d. h. ins­be­son­dere die For­de­run­gen aus Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen so­wie For­de­run­gen ge­gen ver­bun­dene Un­ter­neh­men und Ge­sell­schaf­ter, so­wie darüber hin­aus die sons­ti­gen Vermögens­ge­genstände. Sie im­pli­ziert eine so­for­tige Li­qui­dier­bar­keit die­ser Vermögens­po­si­tio­nen zur Be­die­nung der kurz­fris­tig fälli­gen Ver­bind­lich­kei­ten. Die quick ra­tio beträgt im Me­dian 324,9 %. Die Va­ri­anz zwi­schen den ver­schie­de­nen Träge­rar­ten (öff­ent­lich: 293,9 %, frei-ge­meinnützig: 334,1 %, pri­vat: 347,0 %) ist deut­lich ge­rin­ger. Dass der Wert bei den pri­va­ten Häusern den­noch am bes­ten ist, über­rascht nicht: Durch ein oft­mals mo­der­ne­res Ab­rech­nungs­we­sen, ver­bun­den mit einem re­gelmäßig ge­rin­ge­ren Fremd­fi­nan­zie­rungs­be­darf, er­gibt sich ins­ge­samt ein höherer Kenn­zah­len­wert. Öff­ent­li­che Kran­kenhäuser kämp­fen hin­ge­gen oft­mals mit einem deut­lich schlech­te­ren Working Ca­pi­tal Ma­nage­ment ver­bun­den mit ei­ner ope­ra­tiv ge­rin­ge­ren Er­trags­kraft (EBITDA-Marge öff­ent­lich: 2,1 %, frei-ge­meinnützig: 2,8 %, pri­vat: 5,2 %).

Die Li­qui­dität drit­ten Gra­des (cur­rent ra­tio oder ban­ker’s rule) berück­sich­tigt darüber hin­aus noch die Vorräte als kurz­fris­tig zu Buch­wer­ten li­qui­dier­bare Vermögens­po­si­tio­nen. Hierin ent­hal­ten sind im Kran­ken­haus ne­ben Roh-, Hilfs- und Be­triebs­stof­fen klas­si­scher­weise ins­be­son­dere die Über­lie­ger im akut­sta­tionären Be­reich, de­nen ein for­de­rungsähn­li­cher Cha­rak­ter zu­kommt. Die Kenn­zahl sagt aus, ob kurz­fris­ti­ges Vermögen auch kurz­fris­tig fi­nan­ziert ist. Liegt die Kenn­zahl dau­er­haft un­ter 100 %, muss An­la­ge­vermögen frei­ge­setzt wer­den, um die kurz­fris­ti­gen Ver­bind­lich­kei­ten be­die­nen zu können. Der träger­schaftsüberg­rei­fende Me­dian der Kenn­zahl liegt bei sehr gu­ten 353,7 % (öff­ent­lich: 333,5 %, frei-ge­meinnützig: 354,2 %, pri­vat: 367,0 %). Da­mit wird, zu­min­dest im Me­dian, über alle Träger­schaf­ten die Fris­ten­kon­gru­enz der Fi­nan­zie­rung ge­wahrt.

Li­qui­ditätsgrade stel­len als sta­ti­sche Be­stands­kenn­zah­len zum Bi­lanz­stich­tag im­mer nur eine Mo­ment­auf­nahme dar, sind leicht ma­ni­pu­lier­bar und können be­reits we­nige Tage später ein völlig an­de­res Bild auf die Be­ur­tei­lung der Ge­sell­schaft wer­fen. Sie sind da­her nur für eine er­ste, in­di­ka­tive Ein­schätzung des zu be­trach­ten­den Un­ter­neh­mens ge­eig­net.

Ein gu­tes Li­qui­ditätsma­nage­ment ist für viele Kran­kenhäuser ele­men­tare Vor­aus­set­zung für eine sta­bile Un­ter­neh­mensführung, da an­sons­ten schnell eine In­sol­venz droht und auch ein­tre­ten kann. Ne­ben einem ziel­ge­rich­te­ten Mo­ni­to­ring der kurz­fris­ti­gen Li­qui­dität auch un­ter Ein­be­zug der Li­qui­ditätsgrade, das ein zeit­na­hes Ge­gen­steu­ern ungüns­ti­ger Ent­wick­lun­gen ermöglicht, ist ins­be­son­dere die Er­stel­lung und re­gelmäßige Ak­tua­li­sie­rung der kurz- und mit­tel­fris­ti­gen Li­qui­ditätspla­nung not­wen­dig, um auch zukünf­tige Ri­si­ken recht­zei­tig er­ken­nen zu können. Wir un­terstützen Sie hier sehr gerne bei ei­ner mögli­chen Im­ple­men­tie­rung der benötig­ten Con­trol­ling-Werk­zeuge.

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