Erleichterung beim Quellensteuerabzug bei Softwareauftragsentwicklung
Nach einem im März 2022 veröffentlichten Entwurf legte das BMF nun das finale Schreiben zum Quellensteuerabzug bei Softwareauftragsentwicklung vor. Infolge einer am 07.06.2021 in Kraft getretenen Änderung des Urheberrechtsgesetzes geht die Finanzverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen von einem wirtschaftlichen Rechtekauf aus, der keine Quellensteuerabzugspflicht auslöst. ...lesen Sie mehr