Trotz umfangreicher wirtschaftlicher Aktivitäten in der EU zahlen diese in den EU-Staaten nur sehr geringe Beträge an Steuern.
Zur Generierung von Steuersubstrat stehen verschieden Vorschläge im Raum: eine Besteuerung bestimmter Umsätze (z. B. aus Internet-Werbung) oder eine Quellenbesteuerung bei Leistungen an ausländische Kunden oder „virtuelle“ Betriebsstätten, denen entsprechend der digitalen Wertschöpfung Gewinne zugeordnet werden. Diese Steuer soll neben der Körperschaftsteuer erhoben werden, diese also nicht verdrängen.
Hinweis
Die Finanzminister werden beim nächsten Treffen des Rats „Wirtschaft und Finanzen“ Anfang Dezember 2017 detaillierte Vorschläge erarbeiten. Neben der Initiative auf europäischer Ebene ist damit zu rechnen, dass diese Modelle auch 2018 bei der OECD diskutiert werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Interessen der Unternehmen berücksichtigt werden, bei denen die digitale Wertschöpfung analog Google und Amazon nur einen Teil der Wertschöpfungskette ausmacht.