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Steuerberatung

Finanzkonten-Informationsaustausch zum 30.9.2018: vorläufige Staatenaustauschliste

Das BMF gibt die vorläufige Staa­ten­aus­tau­sch­liste zum Fi­nanz­kon­ten-In­for­ma­ti­ons­aus­tausch be­kannt.

Am 30.9.2018 tau­schen die zuständi­gen Behörden der teil­neh­men­den Staa­ten zum zwei­ten Mal au­to­ma­ti­sch In­for­ma­tio­nen über Fi­nanz­kon­ten in Steu­er­sa­chen aus. In Deutsch­land ha­ben dazu die mel­den­den Fi­nanz­in­sti­tute die Fi­nanz­kont­en­da­ten auf elek­tro­ni­schem Wege zum 31.7.2018 dem Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) zu über­mit­teln.

Das BMF gibt mit Schrei­ben vom 1.2.2018 (Az. IV B 6 - S 1315/13/10021 :050, DStR 2018, S. 302) die vorläufige Staa­ten­aus­tau­sch­liste be­kannt. Die fi­nale Liste soll bis Ende Juni 2018 vor­lie­gen. Ne­ben den EU-Mit­glied­staa­ten sind in der vor­lie­gen­den Liste z. B. auch Bri­tish Vir­gin Is­lands, Ca­yman Is­lands und Ku­wait ent­hal­ten, von de­nen Deutsch­land zwar Fi­nanz­kon­ten­in­for­ma­tio­nen erhält, an die je­doch Deutsch­land keine In­for­ma­tio­nen wei­ter­zu­lei­ten hat, so dass ent­spre­chend die Fi­nanz­in­sti­tute keine Da­ten an das BZSt zu über­mit­teln ha­ben.

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