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EU lenkt im Streit um EEG-Umlage ein

Die EU-Kom­mis­sion hatte zum Jah­res­wech­sel eine Prüfung ein­ge­lei­tet, ob die (Teil-) Be­frei­un­gen strom­in­ten­si­ver Be­triebe von der Um­lage nach dem Er­neu­er­bare-En­er­gien-Ge­setz (EEG-Um­lage) ge­gen EU-Bei­hil­fe­vor­schrif­ten ver­stoßen. Zwi­schen­zeit­lich konnte die Bun­des­re­gie­rung auf EU-Ebene einen Kon­sens er­zie­len, wo­nach Staa­ten be­stimm­ten Bran­chen Öko­strom-Ra­batte einräumen dürfen.

Die von der EU-Kom­mis­sion am 9.4.2014 ver­ab­schie­de­ten Leit­li­nien se­hen prin­zi­pi­ell Be­frei­un­gen vor, wie sie in Deutsch­land bei der Öko-Um­lage nach dem Er­neu­er­bare-En­er­gien-Ge­setz (EEG) be­reits gewährt wer­den. Diese Be­frei­un­gen wer­den künf­tig al­ler­dings in ers­ter Li­nie nach Bran­chen­zu­gehörig­keit ein­geräumt. Wel­che Bran­chen dar­un­ter fal­len, ist bis­her noch of­fen. Die ver­ab­schie­de­ten Leit­li­nien sol­len bis 2020 gel­ten. An der Höhe der Vergüns­ti­gun­gen wird sich im We­sent­li­chen nichts ändern. Die Be­triebe, die künf­tig aus den Pri­vi­le­gien her­aus­fal­len, sol­len aber nicht die volle Um­lage nach dem EEG be­zah­len müssen, son­dern le­dig­lich 20 Pro­zent. Hin­ge­gen hat die EU-Kom­mis­sion eine ge­ne­relle Härte­fall­re­ge­lung ab­ge­lehnt.

Von der befürch­te­ten Rück­zah­lung der der deut­schen In­dus­trie gewähr­ten Strom­preis-Ra­batte sieht die EU-Kom­mis­sion of­fen­bar ab. Zu­dem müssen die neuen re­strik­ti­ve­ren Be­din­gun­gen für die Ra­batte erst im Ja­nuar 2018 kom­plett um­ge­setzt wer­den.

Hinweis

Die mit der EU ge­trof­fe­nen Ver­ab­re­dun­gen sind noch nicht in der am 9.4.2014 vom Bun­des­ka­bi­nett be­schlos­se­nen EEG-No­velle ent­hal­ten, die ih­rer­seits Förderkürzun­gen und den Aus­bau der Wind­en­er­gie an Land vor­sieht. Die En­er­gie-Leit­li­nien der EU-Kom­mis­sion wer­den im Rah­men ei­nes ei­genständi­gen Ge­set­zes um­ge­setzt, das vor­aus­sicht­lich im Mai in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­ge­bracht wird.

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