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Steuerberatung

EU hebt Handelsschutzmaßnahmen für Solarmodule aus China auf

Nach fast fünf Jah­ren hat die EU-Kom­mis­sion be­schlos­sen, die An­ti­dum­ping- und An­ti­sub­ven­ti­onsmaßnah­men der EU für So­lar­mo­dule aus China mit Wir­kung ab dem 3.9.2018 aus­lau­fen zu las­sen.

Die ge­nann­ten Schutzmaßnah­men wur­den erst­mals im De­zem­ber 2013 für einen Zeit­raum von zwei Jah­ren ein­geführt und im März 2017 für wei­tere 18 Mo­nate verlängert. Be­vor die Ent­schei­dung gefällt wurde, konn­ten Her­stel­ler und Im­por­teure von So­lar­mo­du­len ihre dies­bezügli­chen Bedürf­nisse äußern. Da­bei stellte die Kom­mis­sion fest, dass die ak­tu­elle Markt­lage eine wei­tere Verlänge­rung der Maßnah­men über den ge­plan­ten Zeit­raum von 18 Mo­na­ten nicht recht­fer­tigt.

Be­reits im Laufe der Zeit hat sich die Höhe der An­ti­sub­ven­ti­onsmaßnah­men ver­rin­gert. Da­mit strebte die EU eine schritt­weise An­pas­sung der Ein­fuhr­preise der in die EU an die Welt­markt­preise an.

Hinweis

Die EU-Kom­mis­sion han­delt im In­ter­esse der ge­sam­ten Eu­ropäischen Union. Der Be­schluss zur Auf­he­bung endgülti­ger An­ti­dum­ping- und An­ti­sub­ven­ti­onsmaßnah­men soll auch den neuen Zie­len der EU im Be­reich der er­neu­er­ba­ren En­er­gien Rech­nung tra­gen, in­dem die Bran­che rund um die Her­stel­lung von So­lar­an­la­gen nicht wei­ter be­las­tet wird.

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