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Rechtsberatung

Das Zeichen france.com kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden

EuG 26.6.2018, T-71/17

Frank­reich ist be­rech­tigt, der Ein­tra­gung des Zei­chens france.com zu wi­der­spre­chen. Das EuG hat sich ins­be­son­dere mit den Erwägun­gen des EU­IPO zum Ver­gleich zweier ein­an­der ge­genüber­ste­hen­der Zei­chen und zum Be­ste­hen ei­ner Ver­wechs­lungs­ge­fahr aus­ein­an­der­ge­setzt.

Der Sach­ver­halt:
Im Jahr 2014 be­an­tragte Herr Jean-Noël Fryd­man, der später seine Rechte an die ame­ri­ka­ni­sche Ge­sell­schaft France.com ab­trat, beim Amt der Eu­ropäischen Union für geis­ti­ges Ei­gen­tum (EU­IPO) die Ein­tra­gung ei­nes Bild­zei­chens als Uni­ons­marke für Wer­be­dienst­leis­tun­gen, Dienst­leis­tun­gen im Zu­sam­men­hang mit Rei­sen und On­line-Pu­bli­ka­tio­nen. Das Zei­chen zeigt ein Fünfeck in den Far­ben der französi­schen Na­tio­nal­flagge, auf dem der Eif­fel­turm in skiz­zen­haf­ter Dar­stel­lung ab­ge­bil­det ist, so­wie - rechts da­ne­ben - den Schrift­zug "FRANCE.com"

Frank­reich er­hob da­ge­gen Wi­der­spruch un­ter Be­ru­fung auf eine an­dere Uni­ons­marke, die es im Jahr 2010 beim EU­IPO hatte ein­tra­gen las­sen. Diese Marke zeigt eben­falls in sym­bol­haf­ter Dar­stel­lung den Eif­fel­turm mit ei­ner französi­schen Flagge so­wie - un­ter­halb - den Schrift­zug "france".

Das EU­IPO gab dem Wi­der­spruch Frank­reichs mit der Begründung statt, dass die ein­an­der ge­genüber­ste­hen­den Zei­chen ins­ge­samt be­trach­tet einen ho­hen Grad der Ähn­lich­keit auf­wie­sen und iden­ti­sche oder ähn­li­che Dienst­leis­tun­gen er­fass­ten, so dass sich eine Ver­wechs­lungs­ge­fahr nicht aus­schließen lasse. Da die Ge­sell­schaft France.com mit der Ent­schei­dung des EU­IPO nicht ein­ver­stan­den ist, be­an­tragte sie beim EuG ihre Auf­he­bung.

Das EuG wies die Klage ab. Ge­gen die Ent­schei­dung kann in­ner­halb von zwei Mo­na­ten nach ih­rer Zu­stel­lung ein auf Rechts­fra­gen be­schränk­tes Rechts­mit­tel beim EuGH ein­ge­legt wer­den.

Die Gründe:
Das Zei­chen der Ge­sell­schaft France.com kann nicht als Uni­ons­marke ein­ge­tra­gen wer­den.

Beim vi­su­el­len Ver­gleich der ein­an­der ge­genüber­ste­hen­den Zei­chen ist - ent­ge­gen der Ein­schätzung des EU­IPO - fest­zu­stel­len, dass zwi­schen den ein­an­der ge­genüber­ste­hen­den Zei­chen ins­ge­samt be­trach­tet an­ge­sichts der Un­ter­schiede bei ih­ren Be­stand­tei­len und ih­rer all­ge­mei­nen vi­su­el­len Ge­stal­tung nur eine ge­ringe vi­su­elle Ähn­lich­keit be­steht. In klang­li­cher Hin­sicht hat das EU­IPO hin­ge­gen zu Recht fest­ge­stellt, dass die ein­an­der ge­genüber­ste­hen­den Zei­chen fast iden­ti­sch sind, da da­von aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass zahl­rei­che Ver­brau­cher auf das Zei­chen der Ge­sell­schaft France.com al­lein mit dem Wort "France" Be­zug neh­men wer­den, weil die Abkürzung ".com" als Hin­weis auf eine Web­site ver­stan­den wird.

Im Übri­gen ist dem EU­IPO auch darin bei­zu­pflich­ten, dass sich die ein­an­der ge­genüber­ste­hen­den Zei­chen be­grifflich ähneln, da sie das glei­che Kon­zept ver­mit­teln (und zwar Frank­reich, den Eif­fel­turm und die Far­ben der französi­schen Flagge) und da sich das Vor­han­den­sein des Wort­be­stand­teils ".com" im Zei­chen der Ge­sell­schaft France.com nicht auf die be­griffli­che Iden­tität der Zei­chen aus­wirkt.

In An­be­tracht der Tat­sa­che, dass die ein­an­der ge­genüber­ste­hen­den Zei­chen iden­ti­sche oder ähn­li­che Dienst­leis­tun­gen er­fas­sen und in klang­li­cher und be­griff­li­cher Hin­sicht einen be­son­ders ho­hen Grad der Ähn­lich­keit auf­wei­sen, ist eine Ver­wechs­lungs­ge­fahr als ge­ge­ben an­zu­se­hen. Folg­lich ist Frank­reich, wie das EU­IPO ent­schie­den hat, be­rech­tigt, der Ein­tra­gung des Zei­chens france.com zu wi­der­spre­chen.

Link­hin­weis:

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