Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz und das Vergaberecht der Länder
Nachdem die Bundesländer bis zum 31.12.2021 Förderanträge gemäß dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) i. V. m. der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) stellen konnten, hat dieses nun im Frühjahr 2022 die Bewilligungsbescheide an die Landesministerien versandt. Diese wiederum haben zum Teil den privaten und öffentlich-rechtlichen Krankenhausträgern die beantragten Zuwendungen bereits bewilligt. ...lesen Sie mehr