Rabatte für Außendienstmitarbeitern beim Autokauf
Rabatte, die Außendienstmitarbeiter von Krankenkassen beim Autokauf von Autoherstellern erhalten, müssen nicht als Arbeitslohn versteuert werden. Schließlich werden im normalen Geschäftsverkehr auch anderen Großkunden und - insbesondere bei Sonderaktionen - auch vielen Endverbrauchern Sonderkonditionen eingeräumt, was erkennen lässt, dass die Preisnachlässe der Automobilhersteller in erster Linie ihrem eigenwirtschaftlichen Interesse dienen. ...lesen Sie mehr