GmbH & Co. KG: Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung
Bei der Ermittlung der Einkünfte einer GmbH & Co. KG aus Vermietung und Verpachtung ist eine vermietete Wohneinheit mit den damit verbundenen Einnahmen und Werbungskosten nicht anteilig zu berücksichtigen, wenn es insoweit an der Einkünfteerzielungsabsicht fehlt. Das ist etwa dann der Fall, wenn im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, dass die Kommanditisten lediglich einen mtl. Beitrag zur Deckung des Kapitaldienstes und der Bewirtschaftungskosten zu leisten haben, und mithin aus Mieteinnahmen der dauerhaft in dem Projekt wohnenden Kommanditisten kein Überschuss der Mieteinnahmen über die Ausgaben bzw. Kosten zu erwarten ist. ...lesen Sie mehr