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Steuerberatung

Antragstellung für Bescheinigung zur Forschungszulage ab sofort möglich

Grundsätz­lich kann be­reits seit Jah­res­be­ginn un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen für For­schungs- und Ent­wick­lungs­pro­jekte die steu­er­li­che For­schungs­zu­lage in An­spruch ge­nom­men wer­den. Nun kann dafür auch (end­lich) das An­trags­ver­fah­ren für die Be­schei­ni­gung über die Förderfähig­keit ei­nes For­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­bens in Gang ge­bracht wer­den.

Als zuständige Behörde wurde die Be­schei­ni­gungs­stelle For­schungs­zu­lage (BSFZ) be­stimmt, bei der nun Anträge über die Be­schei­ni­gung der Förderfähig­keit von For­schungs- und Ent­wick­lungs­pro­jekte für Zwecke der For­schungs­zu­lage ge­stellt wer­den können.

Der An­trag, in dem die Förderfähig­keit ei­nes For­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­bens dar­zu­le­gen und nach­zu­wei­sen ist, er­folgt über die Home­page der BSFZ, die vom Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung mit der Prüfung der Anträge auf Förderfähig­keit im Sinne der For­schungs­zu­lage be­auf­tragt wurde. For­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­ben müssen laut AGVO eine der drei Ka­te­go­rien Grund­la­gen­for­schung, in­dus­tri­elle For­schung oder ex­pe­ri­men­telle Ent­wick­lung zu­zu­ord­nen sein. Für die Prüfung der Förderfähig­keit ori­en­tiert sich das BSFZ nach ei­ge­nen Aus­sa­gen an „gängi­gen FuE-Kri­te­rien“, wo­bei sie bei der Zu­ord­nung ver­schie­de­ner Tätig­kei­ten zu den Ein­zel­ka­te­go­rien die Ver­wal­tungs­pra­xis der EU-Kom­mis­sion und die Bei­spiele und Erläute­run­gen des Frascati-Hand­buchs der OECD berück­sich­ti­gen will.

Bei po­si­ti­vem Er­geb­nis der Prüfung der Förderfähig­keit bestätigt das BSFZ mit ei­ner Be­schei­ni­gung ver­bind­lich, dass es sich bei dem Vor­ha­ben um ein förderfähi­ges For­schungs- oder Ent­wick­lungs­vor­ha­ben im Sinne des For­schungs­zu­la­gen­ge­set­zes han­delt. Mit die­ser Be­schei­ni­gung kann im nächs­ten Schritt nach Ab­lauf des Wirt­schafts­jah­res ein An­trag auf Fest­set­zung der For­schungs­zu­lage beim Fi­nanz­amt ge­stellt wer­den. Nach den Ände­run­gen im Rah­men des Zwei­ten Corona-Steu­er­hil­fe­ge­set­zes kann für 2020 eine For­schungs­zu­lage von bis zu 1 Mio. Euro be­an­tragt wer­den.

Hinweis

Das An­trags­for­mu­lar kann bei der BSFZ erst nach vor­he­ri­ger Re­gis­trie­rung und An­mel­dung ein­ge­se­hen wer­den. 

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