Seit 2020 können Unternehmen - unabhängig von der Branche oder Größe - für F&E-Projekte eine Förderung in Form einer Steuergutschrift von bis zu 1 Mio. Euro pro Jahr und Unternehmensgruppe beantragen. Die Förderung wird i. H. v. 25 % der Personalkosten für Projekte in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung gewährt. Wird ein F&E-Projekt in Auftrag gegeben, kann die Forschungszulage von 25 % auf Basis von 60 % des förderfähigen Aufwands beansprucht werden.
Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst ist ein Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage zu stellen. Dort wird die Förderfähigkeit des F&E-Vorhabens geprüft und bescheinigt. Im nächsten Schritt ist die Forschungszulage anhand der Bescheinigung und einer Dokumentation der förderfähigen (Personal-) Kosten beim Finanzamt zu beantragen.
Grundsätzlich können Anträge auf Forschungszulage beim Finanzamt nachträglich bis zum Ablauf von vier Jahren gestellt werden. Die Antragsfrist für die Gewährung der Forschungszulage für das Jahr 2020 endet demnach Ende 2024. Wer also noch eine Förderung für Forschungsvorhaben aus dem Jahr 2020 erhalten möchte, sollte jetzt handeln. Denn unsere Erfahrungen zeigen, dass das zweistufige Antragsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sodass genügend Vorlauf eingeplant werden sollte.
Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung geeigneter Förderprojekte, während des gesamten Antragsverfahrens sowie bei der Schaffung der erforderlichen Dokumentationen. Sprechen Sie uns an.
Hinweis: Mit dem Wachstumschancengesetz ist eine Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung u. a. durch eine Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen und Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro mit Wirkung ab 2024 geplant. Da sich das Gesetzesvorhaben aktuell im Vermittlungsverfahren befindet, ist derzeit noch unklar, ob, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt diese Erleichterungen in Kraft treten werden.