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Steuerberatung

Anwendungsschreiben zur Forschungszulage

Das BMF äußert sich zur Gewährung der For­schungs­zu­lage in einem um­fas­sen­den An­wen­dungs­schrei­ben und stellt im Ge­gen­zug dazu das bis­he­rige FAQ zum For­schungs­zu­la­gen­ge­setz offline.

Im Schrei­ben vom 11.11.2021 geht das BMF u. a. dar­auf ein, in wel­chen Fällen begüns­tigte FuE-Vor­ha­ben ge­ge­ben sind und wel­che förderfähi­gen Auf­wen­dun­gen in die Be­mes­sungs­grund­lage der For­schungs­zu­lage ein­ge­hen, die für den Zeit­raum 01.07.2020 bis 31.06.2026 auf 4 Mio. Euro ver­dop­pelt wurde. Wei­ter enthält das BMF-Schrei­ben um­fas­sende Ausführun­gen zum zwei­stu­fi­gen Ver­fah­ren zur Er­lan­gung der For­schungs­zu­lage, wozu zunächst ein Be­schei­ni­gungs­ver­fah­ren durch­geführt wer­den muss und an­schließend die Fest­set­zung der For­schungs­zu­lage er­folgt.

Zu­dem stellt das BMF ein Mus­ter zur Stun­den­auf­zeich­nun­gen für FuE-Tätig­kei­ten in einem begüns­tig­ten FuE-Vor­ha­ben zur Verfügung. Die Ver­wen­dung des Mus­ters ist op­tio­nal.

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