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Steuerliche Forschungszulage

End­lich gibt es in Deutsch­land eine steu­er­li­che For­schungsförde­rung, mit der wachs­tums­freund­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für In­ves­to­ren ge­schaf­fen wer­den. Ziel ist es, dass ins­be­son­dere mit­telständi­sche Un­ter­neh­men ver­mehrt in For­schung und Ent­wick­lung in­ves­tie­ren. Doch ganz so ein­fach ist es nicht, sich durch den An­trags­dschun­gel und die Vor­aus­set­zun­gen zu kämp­fen. Gerne un­terstützen wir Sie, da­mit Sie für Ihr F&E-Pro­jekt die ma­xi­male Förde­rung her­aus­ho­len können.

Forschungsförderung als Steuergutschrift

Seit 2020 können Un­ter­neh­men für F&E-Pro­jekte eine Förde­rung in Form ei­ner Steu­er­gut­schrift von bis zu 1 Mio. Euro pro Jahr be­an­tra­gen. Gefördert wer­den Pro­jekte in den Be­rei­chen

  • Grund­la­gen­for­schung,
  • in­dus­tri­elle For­schung und
  • ex­pe­ri­men­telle Ent­wick­lung
mit einem brei­ten Förder­spek­trum.

Steuerliche Forschungszulage© Fotolia

So ist nicht nur die Ent­wick­lung neuer Pro­dukte, Ver­fah­ren und Dienst­leis­tun­gen begüns­tigt, son­dern un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auch die Ent­wick­lung kom­mer­zi­ell nutz­ba­rer Pro­to­ty­pen und Pi­lot­pro­jekte.

Geför­dert wer­den 25 % der Per­so­nal­kos­ten für die mit der For­schung und Ent­wick­lung be­schäf­tig­ten Mit­ar­bei­ter. Mit dem Zwei­ten Corona-Steu­er­hil­fe­ge­setz wurde Mitte 2020 die maxi­male Be­mes­sungs­grund­lage für die för­der­fähi­gen Auf­wen­dun­gen pro Jahr auf bis zu 4 Mio. Euro (an­stelle der ur­sprüng­li­chen 2 Mio. Euro) pro Un­ter­neh­mens­gruppe her­auf­ge­setzt. Für 2020 gilt laut BMF, dass in der ers­ten Jah­reshälfte ent­stan­dene Auf­wen­dun­gen bis zu ma­xi­mal 2 Mio. Euro förderfähig sind. Ent­ste­hen nach dem 30.6.2020 wei­tere förderfähige Auf­wen­dun­gen, können wei­tere 2 Mio. Euro in die Be­mes­sungs­grund­lage ein­be­zo­gen wer­den.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Ohne Büro­kra­tie geht es auch bei der For­schungs­zu­lage nicht. Wer da­von pro­fi­tie­ren will, muss ein zwei­stu­fi­ges An­trags­ver­fah­ren durch­lau­fen:

  • Zu­erst ist ein An­trag bei der Be­schei­ni­gungs­stelle For­schungs­zu­lage zu stel­len. Dort wird die För­der­fähig­keit des F&E-Pro­jekts geprüft und be­schei­nigt.
  • Im nächs­ten Schritt ist die For­schungs­zu­lage an­hand der Be­schei­ni­gung und ei­ner Do­ku­men­ta­tion der förderfähi­gen (Per­so­nal-) Kos­ten beim Fi­nanz­amt zu be­an­tra­gen.

Um die höchstmögli­che For­schungs­zu­lage zu er­hal­ten, ist eine ge­naue Pro­jekt­be­schrei­bung und eine de­tail­lierte, zeit­nahe Do­ku­men­ta­tion der ge­leis­te­ten förderfähi­gen Ar­beits­stun­den er­for­der­lich.

So können wir helfen

Es stel­len sich Fra­gen über Fra­gen, wel­che An­ga­ben im An­trags­ver­fah­ren zu ma­chen sind.

  • Wel­che F&E-Pro­jekte können über­haupt gefördert wer­den?
  • Was muss kon­kret of­fen­ge­legt wer­den und in wel­cher Form?
  • Wel­che Kri­te­rien sind ein­zu­hal­ten?
  • In wel­cher Form ist der Nach­weis zu er­brin­gen?
  • Wel­che Kos­ten können berück­sich­tigt wer­den?

Von der Pro­jekt­be­ra­tung, über das Pro­jekt­ma­nage­ment bis zur Pro­jek­tab­rech­nung – im Vor­teil ist, wer auf Ex­per­ten­wis­sen zurück­grei­fen kann.

F&E-Projektberatung

  • Iden­ti­fi­ka­tion po­ten­zi­ell förderfähi­ger Pro­jekte
  • Be­ra­tung bei der De­fi­ni­tion und Dar­stel­lung der begüns­tig­ten Pro­jekte
  • Pro­jekt­be­schrei­bung: Auf­stel­lung bzw. An­pas­sung des Pro­jekt­plans an die
  • Er­for­der­nisse des For­schungs­zu­la­gen­ge­set­zes
  • Un­terstützung bei der Su­che nach Pro­jekt­part­nern
  • An­lei­tung zur Ab­gren­zung der förderfähi­gen Per­so­nal­aus­ga­ben und  Aus­ga­ben bei Auf­trags­for­schung
  • Un­terstützung bei der An­trag­stel­lung für Zwecke der Be­schei­ni­gung zur
  • Förderfähig­keit

Projektmanagement

  • Hil­fe­stel­lung bei der Do­ku­men­ta­tion und Be­rech­nung der förderfähi­gen Kos­ten, ins­be­son­dere Er­stel­lung ei­nes Kon­zepts zur Zeit­er­fas­sung (Mus­ter-Tem­pla­tes)
  • Da­ten­ana­lyse im Hin­blick auf förderfähige F&E-Kos­ten
  • Um­set­zungsüber­wa­chung und -be­glei­tung
  • Über­nahme der Pro­jekt­ko­or­di­na­tion
  • Ri­siko- und Ände­rungs­ma­nage­ment
  • Ana­lyse und Ab­gren­zung ver­schie­de­ner Fördermöglich­kei­ten zum Aus­schluss et­wai­ger Dop­pel­be­an­tra­gun­gen von staat­li­chen Förde­run­gen

Projektabrechnung

  • Un­terstützung bei der Be­an­tra­gung der For­schungs­zu­lage beim Fi­nanz­amt
  • Be­glei­tung von Kon­trol­len er­hal­te­ner Zu­la­gen durch nach­fol­gende Prüfins­tan­zen (z. B. im Rah­men von Be­triebsprüfun­gen)
  • Be­ra­tung bei dro­hen­den/an­ste­hen­den Kürzun­gen der For­schungs­zu­lage
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