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Steuerberatung

Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer

Nach Auf­fas­sung des Hes­si­schen FG kommt die An­rech­nung ein­be­hal­te­ner ausländi­scher Quel­len­steuer auf Ka­pi­tal­erträge auf die inländi­sche Ge­wer­be­steuer in Be­tracht, wenn das an­zu­wen­dende Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men eine sol­che An­rech­nung auf inländi­sche Steu­ern vor­sieht.

In sei­nem Ur­teil vom 26.08.2020 (Az. 8 K 1860/16) be­jaht das Hes­si­sche FG die An­rech­nung von auf Ka­pi­tal­erträge ein­be­hal­te­ner ka­na­di­scher Quel­len­steuer auf die inländi­sche Ge­wer­be­steuer. Art. 23 Abs. 2 Buchst. b Dop­pel­buchst. aa DBA Ka­nada sehe die An­rech­nung der in Ka­nada ge­zahl­ten Steuer vor und dif­fe­ren­ziere da­bei nicht zwi­schen ei­ner­seits ei­ner An­rech­nung auf die Körper­schaft­steuer oder Ein­kom­men­steuer und an­de­rer­seits auf die Ge­wer­be­steuer. Die An­rech­nung schei­tere auch nicht daran, dass im deut­schen Ge­wer­be­steu­er­recht an­ders als in § 34c EStG und § 26 KStG keine Re­ge­lung zur An­rech­nung ausländi­scher Steu­ern ent­hal­ten sei.

Hin­weis: Ge­gen die Ent­schei­dung des Hes­si­schen FG wurde Re­vi­sion beim BFH ein­ge­legt (Az. I R 8/21). Ver­gleich­bare Fälle könn­ten mit Ver­weis auf das anhängige Ver­fah­ren per Ein­spruch of­fen­ge­hal­ten wer­den.

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