Nachdem das BMF bereits mit Schreiben vom 5.2.2014 auf die geänderte Rechtsprechung des BFH zum Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen eingegangen ist, werden die Ausführungen hierzu durch ein weiteres Schreiben vom 8.5.2014 ergänzt.
Das neue Schreiben beinhaltet:
- den Nachweis über die Verwendung der Bauleistung durch den Leistungsempfänger
- die Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen in Organschaftsfällen
- Folgen der neuen Rechtsauffassung für Anzahlungen bei nach dem 14.2.2014 ausgeführten Bauleistungen
- eine Erweiterung der im Schreiben vom 5.2.2014 enthaltenen Nichtbeanstandungsregelung
- die Ankündigung eines weiteren Schreibens zum Vertrauensschutz.