In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass auch bei „sicher“ geglaubter Vermögensanlage Verluste entstehen können. Fraglich ist, welche Auswirkungen, vor allem in Zeiten der Wirtschaftskrise, solche Verluste aus gemeinnützigkeits- und stiftungsrechtlicher Sicht haben konnten bzw. können. Neben diesen Aspekten muss jedoch der Stiftungsvorstand, der für die Verwaltung des Stiftungsvermögens verantwortlich ist, auch mögliche Haftungsrisiken im Blick haben. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die gemeinnützigkeits- und stiftungsrechtlichen Vorgaben der Vermögensanlage, der Behandlung möglicher Verluste in diesem Bereich und der möglichen Haftungsinanspruchnahme geben.
- Buchbeitrag Corporate Finance 2012: Anregungen für Stiftungen und Kapitalanleger; RA/StB Dr. Jörg Sauer StB Stephanie Schwarz, Ebner Stolz Mönning Bachem -