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Steuerberatung

Mögliche Erhebungen länderspezifischer US-Strafzölle

Die USA plant wei­tere Strafzölle für Wa­ren aus be­stimm­ten EU-Staa­ten. Im Rah­men ei­nes Anhörungs­ver­fah­rens wird der­zeit geprüft, ob die ge­plan­ten Zu­satzzölle auch durch­setz­bar sind und in wel­chem Ausmaß dies ge­sche­hen kann.

Bis Ende Juli 2020 konn­ten Kom­men­tare von US-Un­ter­neh­men dazu ein­ge­reicht wer­den. Ak­tu­ell be­fin­det sich das Ver­fah­ren noch in der Aus­wer­tung beim Of­fice Of The United Sta­tes Trade Re­pre­sen­ta­tive (USTR).

Bei den be­trof­fe­nen Pro­duk­ten han­delt es sich um Wa­ren jeg­li­cher Art, be­gin­nend bei Le­bens­mit­teln und al­ko­ho­li­schen Getränken, über Werk­zeuge und Me­tall­wa­ren bis hin zu Tex­til­wa­ren oder In­dus­trie­ma­schi­nen. Diese können den Anhängen I bis III des Aus­zugs „Vol. 85, No. 124“ aus dem US-Bun­des­re­gis­ter vom 26.6.2020 ent­nom­men wer­den.

Produkte mit bereits bestehenden Zusatzzöllen

  • An­hang I um­fasst alle Pro­dukte, wel­che be­reits Zu­satzzöllen von 15 % oder 25 % un­ter­lie­gen. Es wird geprüft, ob An­pas­sun­gen der Zölle von bis zu 100 % oder eine Strei­chung von der Liste er­fol­gen soll.

Produkte, für die keine weiteren Zusatzzölle anfallen

  • An­hang II be­trifft Pro­dukte, die be­reits von Zu­satzzöllen be­trof­fen sind, aber von der Er­he­bung wei­te­rer Zölle aus­ge­schlos­sen sind.

Produkte, die erstmalig mit Zusatzzöllen belegt werden sollen

  • An­hang III be­trifft Pro­dukte, wel­che zum ers­ten Mal mit Zu­satzzöllen von bis zu 100 % be­legt wer­den könn­ten. Be­trof­fene Länder sind Deutsch­land, Spa­nien, Frank­reich und UK.

Eine endgültige Liste der be­trof­fe­nen Wa­ren ist nach Ab­schluss der Aus­wer­tun­gen zu er­war­ten. Es ist an­zu­neh­men, dass diese noch im Au­gust 2020 veröff­ent­licht wird. Mit Be­kannt­gabe der Liste wird gleich­zei­tig mit­ge­teilt, ab wel­chem Zeit­punkt die neuen Zölle er­ho­ben wer­den.

Es be­steht ein ernst­zu­neh­men­des Ri­siko, dass die Durch­set­zung der an­ste­hen­den Zu­satzzölle ein­tritt. Un­ter­neh­men, de­ren Wa­ren­ex­porte in die USA von den ge­plan­ten Strafzöllen be­trof­fen wären, sind gut be­ra­ten, sich mögli­che Um­struk­tu­rie­run­gen ih­rer Ex­porte zu über­le­gen.

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