Häusliches Arbeitszimmer muss nicht „erforderlich“ sein
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind abziehbar, wenn sie durch die Einkünfteerzielung veranlasst sind und das Arbeitszimmer ausschließlich beruflichen bzw. betrieblichen Zwecken dient. Unerheblich ist hingegen, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit tatsächlich erforderlich ist. ...lesen Sie mehr