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Fremdvergleichsübliche Vergütungen für einfache Marketing- und Vertriebstätigkeiten - bald einfacher zu ermitteln?
Werden innerhalb einer Unternehmensgruppe grenzüberschreitende Marketing- und Vertriebstätigkeiten getätigt, ist auf eine fremdvergleichsübliche Bepreisung dieser Tätigkeiten zu achten. Andernfalls drohen Steuernachzahlungen bzw. schlimmstenfalls eine Doppelbesteuerung. Mit dem nun am 19.02.2024 veröffentlichten Bericht zum Amount B beabsichtigt die OECD eine vereinfachte und standardisierte Vergütung für Basistätigkeiten im Bereich Marketing und Vertrieb, welche mehr Rechtssicherheit sowie auch Entlastungen für Steuerpflichtige und Steuerverwaltungen bewirken sollte. ...lesen Sie mehr