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Steuerberatung

Steuerliche Verrechnungspreise - Auf der Suche nach Fremdvergleichsdaten

Der Nach­weis der An­ge­mes­sen­heit von steu­er­li­chen Ver­rech­nungs­prei­sen für grenzüber­schrei­tende Ge­schäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen den Ge­sell­schaf­ten von in­ter­na­tio­nal agie­ren­den mit­telständi­schen Un­ter­neh­mens­grup­pen ist in der Be­triebsprüfungs­pra­xis der letz­ten Jahre Dreh- und An­gel­punkt so­wie re­gelmäßig streit­be­haf­tet.

Da­ten­bank­stu­dien (sog. Bench­mar­king Stu­dies) auf der Grund­lage von ex­ter­nen Ver­gleichs­da­ten (Fremd­ver­gleichs­da­ten) können Ab­hilfe schaf­fen, da sie es dem Steu­er­pflich­ti­gen ermögli­chen, mit einem über­schau­ba­ren Auf­wand, eine hin­rei­chende An­zahl zu­min­dest ein­ge­schränkt ver­gleich­ba­rer Ver­gleichs­werte für die Durchführung des Fremd­ver­gleichs zu iden­ti­fi­zie­ren und so­mit die Fremdüblich­keit sei­ner Ver­rech­nungs­preise zu be­le­gen.

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Eb­ner Stolz berät seine Man­dan­ten re­gelmäßig bei der Im­ple­men­tie­rung neuer Ver­rech­nungs­preis­sys­teme, bei der An­ge­mes­sen­heits­ana­lyse im Rah­men der Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­tion so­wie bei der Ver­tei­di­gung in Be­triebsprüfun­gen. Zur Un­terstützung die­ser Be­ra­tungs­leis­tun­gen ha­ben sich die Ex­per­ten bei Eb­ner Stolz auf die Er­stel­lung von Da­ten­bank­stu­dien spe­zia­li­siert.

International − Hohe Akzeptanz von Datenbankstudien

Un­abhängig da­von, ob eine ge­setz­li­che Pflicht oder fak­ti­sche Er­war­tungs­hal­tung im Rah­men ei­ner steu­er­li­chen Prüfung be­steht, sind Da­ten­bank­stu­dien glo­bal ge­se­hen ein nicht weg­zu­den­ken­der Bau­stein für einen er­folg­rei­chen Nach­weis der An­ge­mes­sen­heit und ge­nießen aus die­sem Grund eine hohe Ak­zep­tanz. So se­hen z. B. die pol­ni­schen Steu­er­ge­setze eine Ver­pflich­tung zur Er­stel­lung ei­ner Da­ten­bank­stu­die im Rah­men des Lo­cal File vor. Diese ist grundsätz­lich min­des­tens alle drei Jahre zu ak­tua­li­sie­ren, es sei denn, eine Ände­rung der wirt­schaft­li­chen Be­din­gun­gen macht eine häufi­gere Ak­tua­li­sie­rung er­for­der­lich. Ins­ge­samt va­ri­ie­ren die in­halt­li­chen An­for­de­run­gen an Da­ten­bank­stu­dien in den ein­zel­nen Ländern. So ak­zep­tie­ren ei­nige Länder ge­setz­lich oder fak­ti­sch nur lo­kale Ver­gleichs­un­ter­neh­men (China, In­dien). An­dere Länder ge­ben sich mit re­gio­na­len Da­ten­bank­stu­dien zu­frie­den.

National − Akzeptanz von Datenbankstudien steigt stetig

Die ak­tu­el­len Ent­wick­lun­gen und Er­fah­run­gen bei Be­triebsprüfun­gen zei­gen ins­ge­samt eine ste­tig stei­gende Ak­zep­tanz von Da­ten­bank­stu­dien auch in Deutsch­land. Zu be­ob­ach­ten sind in der Pra­xis insb. Da­ten­bank­stu­dien für das Bench­mar­king von Ren­di­te­kenn­zif­fern, Li­zenz­gebührensätzen und Zinssätzen bzw. Aval­pro­vi­sio­nen.

Benchmarking von Renditekennziffern

Die Er­stel­lung glo­ba­ler, re­gio­na­ler und lo­ka­ler Da­ten­bank­stu­dien zur Be­stim­mung von Band­brei­ten an­ge­mes­se­ner Ren­di­te­kenn­zif­fern zu­min­dest ein­ge­schränkt ver­gleich­ba­rer Un­ter­neh­men ist weit ver­brei­tet. Die ent­spre­chen­den Da­ten­bank­stu­dien zie­len insb. auf den Nach­weis der An­ge­mes­sen­heit von Roh­ge­winn­mar­gen im Rah­men der Wie­der­ver­kaufs­preis­me­thode, von Net­to­ge­winn­auf­schlägen bei der Kos­ten­auf­schlags­me­thode oder EBIT-Um­satz­ren­di­ten bei der Trans­ak­ti­ons­be­zo­ge­nen Netto-Mar­gen-Me­thode (TNMM) ab. In vie­len Fällen sind An­pas­sungs­rech­nun­gen (insb. Working Ca­pi­tal Ad­just­ments) durch­zuführen, um die Ver­gleich­bar­keit zu erhöhen.

Benchmarking von Lizenzgebührensätzen

Ne­ben dem Bench­mar­king von Ren­di­te­kenn­zif­fern spie­len in­ner­halb von in­ter­na­tio­nal agie­ren­den mit­telständi­schen Un­ter­neh­mens­grup­pen im­ma­te­ri­elle Werte und die Li­zen­sie­rung sol­cher eine zu­neh­mend wich­tige Rolle. In vie­len Un­ter­neh­mens­grup­pen wer­den Wort- und / oder Bild­mar­ken zur Nut­zung über­las­sen. Auch die Nut­zungsüber­las­sung von Tech­no­lo­gie (Pa­tente, Know-how, etc.) ist re­gelmäßig Ge­gen­stand von In­ter­com­pany-Ge­schäfts­be­zie­hun­gen. Die Er­stel­lung von Da­ten­bank­stu­dien zielt in die­sem Be­reich auf die Be­stim­mung von Band­brei­ten an­ge­mes­se­ner Li­zenz­gebührensätze ab. Diese wer­den auf Ba­sis von zwi­schen frem­den Drit­ten ver­ein­bar­ten und über Da­ten­ban­ken verfügbare und ein­seh­bare ver­trag­li­che Kon­di­tio­nen er­mit­telt.

Benchmarking von Finanztransaktionen

Hin­sicht­lich des Nach­wei­ses der An­ge­mes­sen­heit für Dar­le­hens­zinssätze für grup­pen­in­terne Dar­le­hen herrscht, zu­min­dest aus deut­scher steu­er­li­cher Sicht, nach wie vor große Rechts­un­si­cher­heit. Das nicht zu­letzt durch die Recht­spre­chung in­du­zierte Di­lemma be­ginnt schon bei der Wahl der Ver­rech­nungs­preis­me­thode (Kos­ten­auf­schlags- vs. Preis­ver­gleichs­me­thode). Der Steu­er­pflich­tige hat sich zu bemühen, die An­ge­mes­sen­heit sei­ner Ver­rech­nungs­preise zu begründen. Dem Steu­er­pflich­ti­gen ist so­mit in vie­len Fällen an­zu­ra­ten, sein ernst­haf­tes Bemühen durch die Er­stel­lung ei­ner Da­ten­bank­stu­die zu be­le­gen. Da­ten­bank­stu­dien können für Dar­le­hens­zinssätze, Aval­pro­vi­sio­nen, Lea­sing- und Fac­to­ring­gebühren er­stellt wer­den. Die Be­stim­mung von Band­brei­ten an­ge­mes­se­ner Vergütun­gen er­folgt im Be­reich der Fi­nanz­trans­ak­tio­nen re­gelmäßig auf Ba­sis von Ra­ting­ana­ly­sen und da­ten­bank-gestütz­ten Ana­ly­sen von Ver­gleichstrans­ak­tio­nen zwi­schen frem­den Drit­ten.

Fazit

Da­ten­bank­stu­dien sind bei der Pla­nung und Im­ple­men­tie­rung von Ver­rech­nungs­preis­sys­te­men nicht mehr weg­zu­den­ken. Letzt­lich kann das Un­ter­neh­men über eine in­halt­lich zu­tref­fend begründete und hin­rei­chend do­ku­men­tierte Da­ten­bank­stu­die sein ernst­haf­tes Bemühen be­le­gen, seine Ge­schäfts­be­zie­hun­gen un­ter Be­ach­tung des Fremd­ver­gleichs­grund­sat­zes ge­stal­tet zu ha­ben. Da­bei ist si­cher­zu­stel­len, dass in ei­ner Un­ter­neh­mens­gruppe aus Kon­sis­tenzgründen ein­heit­li­che Kri­te­rien für die Aus­wahl von Ver­gleichs­un­ter­neh­men bzw. -trans­ak­tio­nen an­ge­wandt wer­den und ein für die Fi­nanz­ver­wal­tun­gen trans­pa­ren­ter und nach­voll­zieh­ba­rer Pro­zess zu Grunde ge­legt wird. Die Da­ten­bank­stu­die ist so­mit es­sen­ti­el­ler Bau­stein der An­ge­mes­sen­heits­ana­lyse und un­zwei­fel­haft ein wich­ti­ges In­stru­ment, um das Ri­siko von Ver­rech­nungs­preis­an­pas­sun­gen durch steu­er­li­che Prüfun­gen zu mi­ni­mie­ren.

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