Am 05.05.2021 beschloss der Bundestag das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz in der Fassung der Beschlussempfehlungs eines Finanzausschusses vom 22.04.2021. Neben einer Neufassung der sog. Anti-Treaty-Shopping-Regel nach § 50d Abs. 3 EStG findet sich darin nun auch eine Verlängerung der Anwendung des Steuerfreibetrags für Corona-Bonuszahlungen (mehr zum Inhalt des Gesetzes lesen Sie hier).
Bis zur parlamentarischen Sommerpause sollen noch einige Steuergesetze finalisiert werden. U. a. stehen das ATAD-Umsetzungsgesetz, das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz, das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz und die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (Share Deals) auf der Agenda.