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Österreich: Einführung einer Digitalsteuer

Nach­dem Frank­reich die Einführung ei­ner Di­gi­tal­steuer im na­tio­na­len Al­lein­gang plant, legt nun auch das öster­rei­chi­sche Bun­des­mi­nis­te­rium für Fi­nan­zen Pläne für ein Di­gi­tal­steu­er­pa­ket vor. Laut ei­ner Pres­se­mel­dung vom 3.4.2019 soll zunächst eine Di­gi­tal­steuer von 5 % für di­gi­tale Großkon­zerne ein­geführt wer­den.

Un­ter­neh­men mit einem welt­wei­ten Um­satz ab 750 Mio. Euro, worin min­des­tens 25 Mio. Euro aus di­gi­ta­len Wer­be­umsätzen in Öster­reich ent­hal­ten sind, sol­len diese Steuer auf On­li­ne­wer­be­ein­nah­men leis­ten müssen.

In einem wei­te­ren Schritt sol­len ab 2020 di­gi­tale Ver­mitt­lungs­platt­for­men für Ver­mie­tun­gen alle Bu­chun­gen und Umsätze den Behörden mel­den müssen. Im Falle von dies­bezügli­chen Sorg­falts­pflicht­ver­let­zun­gen sol­len die Platt­for­men für nicht ver­steu­erte Umsätze der Ver­mie­ter in Haf­tung ge­nom­men wer­den können.

Ver­schärfun­gen für On­line-Platt­for­men sind fer­ner in der Um­satz­steuer vor­ge­se­hen. Künf­tig sol­len On­line-Platt­for­men bei grenzüber­schrei­ten­den Lie­fe­run­gen an Pri­vate (End­kun­den) als Lie­fe­rer gel­ten. Die Um­satz­steu­er­be­frei­ung für Ein­fuh­ren von ge­rin­gem Wert (bis 22 Euro) soll ab­ge­schafft und Lie­fe­run­gen von Wa­ren aus Drittländern ab dem ers­ten Cent ver­steu­ert wer­den.

Hinweis

Ab wann die Di­gi­tal­steuer er­ho­ben wer­den soll, ist bis­lang noch nicht be­kannt. Ab­zu­war­ten bleibt, ob die vor­ge­schla­ge­nen Re­ge­lun­gen die er­for­der­li­chen Mehr­hei­ten im Ge­setz­ge­bungs­pro­zess fin­den.

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