Die OFD Koblenz weist in ihrer Pressemitteilung darauf hin, dass ab sofort neue verbindliche Formulare für die Spendenbescheinigung zu verwenden sind. Die alten Vordrucke dürfen zum Verbrauch von Restbeständen nur noch bis längstens zum 31.12.2013 verwendet werden.
Zudem werden künftig keine vorläufigen Bescheinigungen der Gemeinnützigkeit ausgestellt.
Zum Text der Pressemitteilung geht es hier.
Die neuen Vordrucke finden Sie im Internet unter hier unter den Rubriken Steuerformulare/Gemeinnützigkeit.