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Länderbericht über Geldwäscheprävention in Deutschland veröffentlicht

Am 25.08.2022 hat die Fi­nan­cial Ac­tion Task Force (FATF) ih­ren Länder­be­richt über die Geldwäschepräven­tion in Deutsch­land veröff­ent­licht.

Die FATF ist die in­ter­na­tio­nale Anti-Geldwäscheor­ga­ni­sa­tion, die zur Bekämp­fung von Geldwäsche, Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung und Pro­li­fe­ra­ti­ons­fi­nan­zie­rung Stan­dards setzt, zu de­ren Um­set­zung sich na­hezu alle Länder der Welt ver­pflich­tet ha­ben. Die FATF überprüft auch die ef­fek­tive Um­set­zung ih­rer Stan­dards in den Ländern und sank­tio­niert Um­set­zungsmängel in er­heb­li­chen Fällen durch öff­ent­li­che Lis­tung. Am 25.08.2022 legte sie ih­ren Länder­be­richt über die Geldwäschepräven­tion in Deutsch­land vor.

Die FATF-Länderprüfun­gen um­fas­sen zwei Be­rei­che:

  • die tech­ni­sche Um­set­zung der FATF-Emp­feh­lun­gen und
  • die tatsäch­li­che Ef­fek­ti­vität Deutsch­lands bei der Bekämp­fung von Geldwäsche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung

In ih­rem Be­richt würdigt die FATF ins­ge­samt die Fort­schritte Deutsch­lands bei der Bekämp­fung der Geldwäsche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung seit der letz­ten Prüfung vor zehn Jah­ren. Deutsch­land hat sein AML/CFT-Rah­men­werk in den letz­ten fünf Jah­ren er­heb­lich ver­bes­sert.

Den­noch sind nach Auf­fas­sung der FATF wei­tere Ver­bes­se­run­gen ins­be­son­dere in fol­gen­den Be­rei­chen er­for­der­lich:

  • bei der Auf­sicht über den Nicht­fi­nanz­sek­tor,
  • der Da­ten­verfügbar­keit und Da­ten­aus­tausch in Bund und Ländern,
  • die An­wen­dung neuer Tech­no­lo­gien zur Ver­bes­se­rung der Nut­zung von Da­ten zur Bekämp­fung von AML/CFT und
  • die Zu­sam­men­ar­beit mit Da­ten­schutz- und Da­ten­si­cher­heits­behörden.

Hin­weis: Hier fin­den Sie den Länder­be­richt der FATF.

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