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Wirtschaftsprüfung

IASB veröffentlicht begrenzte Änderungen in Bezug auf mangelnde Umtauschbarkeit bei der Währungsumrechnung nach IAS 21

Das IASB hat am 20.04.2021 den Ex­po­sure Draft ED 2021/4 – Lack of Ex­chan­ge­abi­lity veröff­ent­licht. Die vor­ge­schla­ge­nen Ände­run­gen sol­len da­bei hel­fen:

  • wann eine Währung ge­gen eine an­dere Währung tausch­bar ist und wann nicht
  • wie ein Un­ter­neh­men den Wech­sel­kurs be­stimmt, der an­zu­wen­den ist, wenn eine Währung nicht um­tausch­bar ist; und
  • wel­che In­for­ma­tio­nen im An­hang not­wen­dig sind, wenn eine Währung nicht um­tausch­bar ist.
IAS 21 re­gelt die Währungs­um­rech­nung für Fremdwährungs­trans­ak­tio­nen und für ausländi­sche Ge­schäfts­be­triebe. Letz­te­res ist re­gelmäßig für die Kon­zern­ab­schlusser­stel­lung re­le­vant. IAS 21 enthält bis­her al­ler­dings keine Vor­ga­ben für den Fall, dass es kei­nen be­ob­acht­ba­ren Wech­sel­kurs (Feh­len ei­ner sog. ‚spot rate‘) gibt.
 
Die Kom­men­tie­rungs­first en­det am 01.09.2021.

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