Nachdem die Ratifizierungsverfahren zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland zwischenzeitlich abgeschlossen sind, wird das Abkommen nun zum 01.05.2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt können entsprechend der darin vorgesehenen Regelungen Waren mit Ursprung in der EU zollfrei in Neuseeland und auch ein Großteil der Waren mit Ursprung in Neuseeland zollfrei in die EU eingeführt werden.
Weitere Informationen sowie Hinweise zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland finden Sie hier.