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Steuerberatung

FAQ zu steuerlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise

Be­reits im März 2022 hat das BMF Steu­er­er­leich­te­run­gen für Un­terstützungs­leis­tun­gen zu­guns­ten der vom Ukraine-Krieg Ge­schädig­ten be­kannt­ge­ge­ben. In nun veröff­ent­lich­ten FAQ geht es auf ei­nige Fra­gen hierzu ein.

Die am 25.04.2022 veröff­ent­lich­ten FAQ sol­len einen kurzen Über­blick über nähere Ein­zel­hei­ten der in den BMF-Schrei­ben vom 17.03.2022 und 31.03.2022 be­kannt­ge­ge­be­nen steu­er­li­chen Maßnah­men ge­ben. Sie gel­ten als all­ge­meine Hin­weise. Die Ent­schei­dung im Ein­zel­fall trifft wei­ter­hin das Fi­nanz­amt.

In den FAQ erläutert das BMF u. a. den Um­gang mit Spen­den, die di­rekt an ukrai­ni­sche Kriegsflücht­linge oder an eine ukrai­ni­sche Or­ga­ni­sa­tion ge­leis­tet wer­den. Zu­dem geht es näher auf die An­wen­dung be­stimm­ter Um­satz­steu­er­be­frei­ungs­nor­men ein.

Hin­weis: Laut BMF soll das Do­ku­ment ste­tig auf­grund ak­tu­el­ler Ent­wick­lun­gen an­ge­passt wer­den.

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