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EU-Sanktionen in Bezug auf die Ukraine um sechs Monate verlängert

Die EU verlängert die im Ukraine-Kon­flikt verhäng­ten Sank­tio­nen ge­gen Russ­land um wei­tere sechs Mo­nate. Sie gel­ten nun bis 15.9.2018.

Die EU verlängert die im Ukraine-Kon­flikt verhäng­ten Sank­tio­nen ge­gen Russ­land um wei­tere sechs Mo­nate. Sie gel­ten nun bis 15.9.2018.

Die EU hat ihre Sank­tio­nen ge­gen ins­ge­samt 150 Rus­sen und Ukrai­ner, kon­kret Ver­traute von Russ­lands Staats­chef Wla­di­mir Pu­tin und Se­pa­ra­tis­ten in der Ost­ukraine, um wei­tere sechs Mo­nate verlängert. Da­nach blei­ben die Ein­reise- und Vermögens­sper­ren ge­gen diese Per­so­nen bis zum 15.9.2018 be­ste­hen. Glei­ches gilt für Kon­ten­sper­run­gen für 38 Un­ter­neh­men und Or­ga­ni­sa­tio­nen, die zur Es­ka­la­tion des Kon­flikts bei­ge­tra­gen ha­ben sol­len.

Die EU ver­langt für die Auf­he­bung ih­rer Sank­tio­nen die vollständige Um­set­zung des Minsker Ab­kom­mens für einen Frie­den in der Ukraine. Dies sieht sie nicht in aus­rei­chen­dem Maße um­ge­setzt.

Auch die Wirt­schafts­sank­tio­nen blei­ben wei­ter in Kraft. Diese wur­den be­reits im De­zem­ber um ein wei­te­res hal­bes Jahr bis zum 31.7.2018 verlängert und rich­ten sich ge­gen be­stimmte Sek­to­ren der rus­si­schen Wirt­schaft, u.a. ge­gen rus­si­sche Staats­ban­ken, den Im- und Ex­port von Rüstungsgütern so­wie die rus­si­sche Öl- und Gas­in­dus­trie.

Darüber hin­aus gel­ten bis zum 23.6.2018 re­strik­tive Maßnah­men als Re­ak­tion auf die rechts­wid­rige An­ne­xion der Krim und Se­wa­sto­pols, die auf das Ge­biet der Krim und Se­wa­sto­pols be­schränkt sind. Es bleibt ab­zu­war­ten, ob auch diese Maßnah­men verlängert wer­den.

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