Neben der Ergänzung des Anfang Dezember in Kraft getretenen Öl-Embargos (Einfuhrverbot von russischem Öl auf dem Seeweg und Ölpreisobergrenze) wurden zusätzliche Ausfuhrbeschränkungen und Ausfuhrverbote für Waren und Dienstleistungen verhängt.
Davon betroffen sind verstärkt sensible Güter mit doppeltem Verwendungszweck, aber auch industrielle Güter und Technologien wie bspw. Flugzeugmotoren, Funkfernsteuergeräte, Kameras, Linsen, Laptops, Rechnerkomponenten, Spielzeugdrohnen und Dienstleistungen aus den Bereichen Markt- und Meinungsforschung, technische, physikalische und chemische Untersuchungen und Werbung.
Darüber hinaus wurden knapp 200 weitere Personen und Organisationen von den Sanktionslisten erfasst.
Auch gelten zusätzliche Verbote in Bezug auf russische Medien, russische Banken, den russischen Energiesektor und den russischen Bergbausektor.
Ziel ist es weiterhin, Russland wirtschaftlich unter Druck zu setzen, um dessen finanzielle Mittel für weitere Angriffe gegen die Ukraine zu mindern.
Die Sanktionen wurden durch die folgenden Verordnungen (VOen) umgesetzt:
- (EU) 2022/2475 zur Änderung der VO (EU) Nr. 269/2014 (personenbezogene Restriktionen - Erweiterung des Wirkungsbereiches der Regelungen)
- (EU) 2022/2476 zur Änderung der VO (EU) Nr. 269/2014 (personenbezogene Restriktionen - Aufnahme weiterer Personen und Organisationen)
- (EU) 2022/2474 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 (Ausfuhrbeschränkungen und -Verbote; Sanktionen gegen russische Banken, russische Medien, den russischen Energiesektor und den russischen Bergbau)
Hinweis: Unternehmen, die nach wie vor Geschäfte mit russischen Vertragspartnern betreiben, müssen erneut zahlreiche zusätzliche Beschränkungen und Verbote beachten. Betroffenen Unternehmen kann nur weiterhin geraten werden, ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten mit Russland, vor allem in Bezug auf ihr Warenportfolio und die involvierten Geschäftspartner, auf Einhaltung der aktuellen Sanktionen zu überprüfen.