deen

Branchen

KWKG-Umlage: Entlastungen für energieintensive Unternehmen genehmigt

Die Eu­ropäische Kom­mis­sion ge­neh­migte am 23.5.2017 Ent­las­tun­gen en­er­gie­in­ten­si­ver Un­ter­neh­men von der Um­lage nach dem Kraft-Wärme-Kopp­lungs­ge­setz (KWKG-Um­lage). Da­mit be­steht nun für die be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men Rechts­si­cher­heit.

Im De­zem­ber 2016 wurde eine Ände­rung des KWKG 2016 be­schlos­sen, wo­nach zukünf­tig die KWKG-Um­lage für en­er­gie­in­ten­sive Un­ter­neh­men in Abhängig­keit von der in­di­vi­du­el­len Leis­tungsfähig­keit be­grenzt wurde. Diese Ge­set­zesände­rung be­durfte der Ge­neh­mi­gung durch die EU-Kom­mis­sion, die nun er­teilt wurde. Da­mit kann die Ent­las­tung von der KWKG-Um­lage ab 2017 gewährt wer­den.

Zu­dem ge­neh­migte die EU-Kom­mis­sion auch die be­reits seit 2011 gewähr­ten Um­la­ge­pri­vi­le­gie­run­gen nach der früheren Ge­set­zes­lage. Da­mit be­steht auch für diese Fälle nun Rechts­si­cher­heit.

Hinweis

Aus der Mo­di­fi­zie­rung des KWKG er­ga­ben sich Rück­for­de­run­gen nach einem sog. An­pas­sungs­plan. Dar­aus er­ge­ben sich nur für we­nige Un­ter­neh­men Rück­for­de­run­gen, die re­gelmäßig in nur ge­rin­gem Um­fang und auch nur für das Jahr 2016 be­ste­hen können.

nach oben