Mit dem Steueroasenabwehrgesetz wird u. a. ein Betriebsausgabenabzugsverbot, eine Verschärfung der Hinzurechnungsbesteuerung und Quellensteuermaßnahmen geregelt, die bei Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnissen in oder mit Bezug zu nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten grundsätzlich ab 01.01.2022 greifen. Diese nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete sind durch Rechtsverordnung zu benennen. Das BMF legte dazu einen Verordnungsentwurf vor, in dem folgende Gebiete aufgeführt sind: Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, Amerikanische Jungferninseln, Vanuatu.
Das BMF veröffentlichte am 25.10.2021 den Entwurf einer Verordnung zur Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasenabwehrverordnung). Darin werden die nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete aufgeführt.