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Einspruch gegen Steuerbescheid: Diese Klagen sind für Sie bares Geld wert

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Wer mit dem Be­scheid des Fi­nanz­amts nicht ein­ver­stan­den ist, kann per Ein­spruch kon­tern. Gibt es be­reits eine Klage vor Ge­richt, können sich Steu­er­zah­ler gra­tis dr­anhängen. FO­CUS On­line gibt einen Über­blick über die wich­tigs­ten Ver­fah­ren.

Le­sen sie hier den vollständi­gen Ar­ti­kel: Ein­spruch ge­gen Steu­er­be­scheid: Diese Kla­gen sind für Sie ba­res Geld wert

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