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Steuerberatung

Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung aktualisiert

Die Anhänge der Dual-Use-Ver­ord­nung, die die Aus­fuhr­kon­trolle von Gütern, die so­wohl im zi­vi­len als auch im mi­litäri­schen Be­reich ge­nutzt wer­den, re­gelt, wurde zum 15.12.2018 ak­tua­li­siert.

Die Ver­ord­nung (EG) Nr. 428/2009 re­gelt die Kon­trolle der Aus­fuhr, der Ver­brin­gung, der Ver­mitt­lung und der Durch­fuhr von Gütern mit dop­pel­tem Ver­wen­dungs­zweck, bes­ser be­kannt als Dual-Use-Ver­ord­nung. Bei Dual-Use-Gütern han­delt es sich um Wa­ren mit dop­pel­tem Ver­wen­dungs­zweck, sie können so­wohl im zi­vi­len als auch im mi­litäri­schen Be­reich ge­nutzt wer­den. Mit Hilfe der Dual-Use-Ver­ord­nung soll eine wirk­same und EU-ein­heit­li­che Aus­fuhr­kon­trolle für Güter si­cher­ge­stellt wer­den.

Mit der De­le­gier­ten Ver­ord­nung (EU)Nr. 2018/1922 der Kom­mis­sion sind die Anhänge der Dual-Use-Ver­ord­nung über­ar­bei­tet wor­den. Die neue Fas­sung der Anhänge der Dual-Use-Ver­ord­nung ist am 15.12.2018 in Kraft ge­tre­ten. Für Un­ter­neh­men gilt es nun­mehr diese zu be­ach­ten und ge­ge­be­nen­falls die ei­ge­nen Pro­dukte an­hand der neuen Güter­lis­ten zu überprüfen.

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