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Steuerberatung

Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung aktualisiert

Die Anhänge der Dual-Use-Ver­ord­nung, wel­che die Ex­port­kon­trolle von Gütern, die so­wohl im zi­vi­len als auch im mi­litäri­schen Be­reich ver­wen­det wer­den können, re­gelt, wur­den zum 07.01.2022 ak­tua­li­siert.

Die Ver­ord­nung (EU) Nr. 2021/821 (Dual-Use-VO) re­gelt die Kon­trolle der Aus­fuhr, der Ver­brin­gung, der Ver­mitt­lung und der Durch­fuhr von Gütern mit dop­pel­tem Ver­wen­dungs­zweck (Dual-Use-Güter). Bei Dual-Use-Gütern han­delt es sich um Wa­ren und Tech­no­lo­gien, die so­wohl im zi­vi­len als auch im mi­litäri­schen Be­reich ge­nutzt wer­den können. Mit Hilfe der Dual-Use-Ver­ord­nung soll eine wirk­same und EU-ein­heit­li­che Aus­fuhr­kon­trolle für Güter si­cher­ge­stellt wer­den.

Mit der De­le­gier­ten Ver­ord­nung der Kom­mis­sion (EU) Nr. 2022/1 sind die Anhänge der Dual-Use-VO im Rah­men der jähr­li­chen An­pas­sung über­ar­bei­tet wor­den. Die neue Fas­sung der Anhänge I (be­trifft die Aus­fuhr von Dual-Use Gütern in Nicht-EU-Länder) und IV (be­trifft die Ver­brin­gung von Dual-Use-Gütern in­ner­halb der EU) der Dual-Use-Ver­ord­nung ist am 07.01.2022 in Kraft ge­tre­ten. Für Un­ter­neh­men gilt es nun­mehr, diese zu be­ach­ten und ge­ge­be­nen­falls die ei­ge­nen Güter an­hand der neuen Anhänge zu überprüfen.

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