Die Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (Dual-Use-VO) regelt die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter). Bei Dual-Use-Gütern handelt es sich um Waren und Technologien, die sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich genutzt werden können. Mit Hilfe der Dual-Use-Verordnung soll eine wirksame und EU-einheitliche Ausfuhrkontrolle für Güter sichergestellt werden.
Mit der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) Nr. 2022/1 sind die Anhänge der Dual-Use-VO im Rahmen der jährlichen Anpassung überarbeitet worden. Die neue Fassung der Anhänge I (betrifft die Ausfuhr von Dual-Use Gütern in Nicht-EU-Länder) und IV (betrifft die Verbringung von Dual-Use-Gütern innerhalb der EU) der Dual-Use-Verordnung ist am 07.01.2022 in Kraft getreten. Für Unternehmen gilt es nunmehr, diese zu beachten und gegebenenfalls die eigenen Güter anhand der neuen Anhänge zu überprüfen.