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Steuerberatung

E-Invoicing: EU-Kommission schlägt digitales Meldesystem vor

Im Rah­men der In­itia­tive „VAT in the Di­gi­tal Age“ hat die EU-Kom­mis­sion am 08.12.2022 eine Reihe von Maßnah­men zur Mo­der­ni­sie­rung der Mehr­wert­steuer vor­ge­schla­gen. Ziel der Maßnah­men ist es, das Mehr­wert­steu­er­sys­tem ei­ner­seits zu ver­ein­fa­chen und an­de­rer­seits durch die zu­neh­mende Di­gi­ta­li­sie­rung wi­der­standsfähi­ger ge­gen Be­trug zu ma­chen.

Teil des Maßnah­men­pa­kets ist die Einführung ei­ner di­gi­ta­len Mel­dung für in­ner­ge­mein­schaft­li­che Umsätze in Echt­zeit, das die Zu­sam­men­fas­sende Mel­dung ab 2028 er­set­zen soll. Grund­lage für das Mel­de­sys­tem sol­len elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen (sog. e-In­voi­cing) sein. Da­her sol­len die Mit­glieds­staa­ten die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung als ver­pflich­ten­den Stan­dard für die Rech­nungs­stel­lung ab 2024 einführen dürfen.

Außer­dem sol­len Platt­form­be­trei­ber, die in den Be­rei­chen Per­so­nen­beförde­rung und Kurz­zeit­ver­mie­tung von Un­terkünf­ten tätig sind, ab 2025 un­ter be­stimm­ten Umständen dazu ver­pflich­tet wer­den, die Mehr­wert­steuer zu er­he­ben und an die Steu­er­behörden ab­zuführen.

Wei­ter­hin be­ab­sich­tigt die EU-Kom­mis­sion, die Re­gis­trie­rung für Mehr­wert­steu­er­zwe­cke für Un­ter­neh­men mit Kun­den in an­de­ren Mit­glieds­staa­ten ab 2025 zu ver­ein­fa­chen. So sol­len sich die Un­ter­neh­men nur ein­mal für die ge­samte EU re­gis­trie­ren müssen und es soll möglich sein, die Mehr­wert­steu­er­pflich­ten über ein ein­zi­ges On­line-Por­tal in nur ei­ner Sprache zu erfüllen.

Die ge­plan­ten Ände­run­gen an der Mehr­wert­steuer-Sys­tem­richt­li­nie und wei­te­ren Ver­ord­nun­gen wer­den nun dem Rat zur Zu­stim­mung über­mit­telt und dem Eu­ropäischen Par­la­ment so­wie dem Eu­ropäischen Wirt­schafts- und So­zi­al­aus­schuss zur Kon­sul­ta­tion vor­ge­legt.

Hin­weis: Wei­terführende In­for­ma­tio­nen fin­den Sie auf der The­men­seite „VAT in the Di­ti­gal Age“ der EU-Kom­mis­sion.

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